Vordrucke Steuererklärung

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
12. Februar 2024
Lesedauer:
2 Minuten

Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen, Freiberufler:innen und Selbstständige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, benötigen abhängig von der Art ihrer Einkünfte und Aufwände unterschiedliche Vordrucke zur Steuererklärung.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuererklärung nicht über die Vordrucke des Finanzamtes zu machen, sondern eine Steuersoftware zu nutzen. Welche zu Ihren Anforderungen passt, lesen Sie im Steuersoftwaretest.

Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? Steuern.de-Nutzer haben fünf Programme bewertet.

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Vordrucke zur Steuererklärung für Arbeitnehmer:innen und Rentner:innen

Möchten Sie eine Steuererklärung abgeben oder Sie sind dazu verpflichtet, haben Sie als Arbeitnehmer:in und Rentner:in die Wahl: Sie können Ihre Steuererklärung in Papierform oder online mithilfe von Steuersoftware abgeben.

Hier können Sie die Vordrucke herunterladen

Entscheiden Sie sich für die unkomplizierte, professionelle Steuersoftware, stellt diese Ihnen alle notwendigen Vordrucke zur Steuererklärung automatisch zur Verfügung und gibt Ihnen ausführliche Hilfe, welchem Zweck jeder einzelne Vordruck dient. Allerdings werden Sie dies kaum merken, da Sie überlicherweis mittels Interview durch die Steuererklärung geführt werden. Das Programm füllt die Vordrucke automatisch aus und übermittelt die Eingaben online an das Finanzamt. Oder Sie drucken sich die Steuererklärung mittels Programm aus und senden es per Post an das Finanzamt. Professionelle Steuersoftware gibt Ihnen zudem Tipps und Hilfestellung, dass Sie Ihre Steuererstattung optimieren, und Ihre Erklärung mit gutem Gefühl abgeben können.

Selbstständige und Freiberufler:innen füllen die Vordrucke zur Steuererklärung online aus

Als Freiberufler:in und Selbstständige:r haben Sie keine Wahlmöglichkeit, sondern sind verpflichtet, Ihre Steuererklärung online via ELSTER-Schnittstelle abzugeben. Aber auch hier empfehlen wir Ihnen, für die Steuererklärung auf einen Steuerberater oder professionelle Steuersoftware zurückzugreifen. Die notwendigen Vordrucke zur Steuererklärung stehen Ihnen in der Steuersoftware zur Verfügung. Das gilt sowohl für Ihre Einkommenssteuererklärung wie auch für die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen, Voranmeldungen und Anträgen.

Diese Vordrucke zur Steuererklärung benötigen Sie

Mit dem Steuerjahr 2019 hat das Bundesministerium für Finanzen den klassischen Mantelbogen abgeschafft. Der bis dato vierseitige Mantelbogen wurde durch einen zweiseitigen Hauptvordruck ersetzt und enthält nun nur noch die Angaben zum Erklärungszweck und die persönlichen Daten.  

Allerdings gibt es eine ganze Reihe von Anlagen, die Sie ausfüllen sollten und die dazu dienen, Erklärungen u.a. über spezielle Einkunftsarten und Ausgaben abzugeben oder besondere Steuervergünstigungen zu beantragen.

Alle Vordrucke finden Sie hier


Vereinfachte Steuerklärung (bis Steuerjahr 2018)

Bis ins Steuerjahr 2018 hatten Arbeitnehmer:innen und Rentner:innen unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, eine "vereinfachte Steuererklärung" abzugeben. Das traf immer dann zu, wenn Sie

  • lediglich Arbeitslohn oder Versorgungsbezüge und arbeitnehmertypische Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben.
  • Ihre Werbungskosten und Sonderausgaben beschränken sich auf die allgemeinen Absetzungsmöglichkeiten und
  • alleinstehend oder als Ehepaar zusammen veranlagt sind.

Diese vereinfachte Steuererklärung ist für die Steuerjahre bis einschließlich 2018 nur in Papierform mit dem dazugehörigen zweiseitigen Vordruck zur Steuererklärung möglich. Ab dem Steuerjahr 2019 fällt die vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer:innen weg. Der "übliche" Mantelbogen (ESt1A) wurde vereinfacht und tritt nun an die Stelle der vereinfachten Steuererklärung.


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