Allgemeine Teilnahmebedingungen

I. Veranstalter des Gewinnspiels

 

Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9
79111 Freiburg

(nachfolgend „Veranstalter“).


II. Teilnahmevoraussetzungen


(1) Teilnehmen können alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, ständigem Wohnsitz innerhalb Deutschlands und einer Empfängeradresse für den Gewinn in Deutschland. Mitarbeiter des Veranstalters und von mit diesem verbundenen Unternehmen sowie deren Angehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Darüber hinaus darf nur teilnehmen, wer an der Umfrage auf der Website https://www.steuern.de teilgenommen hat und das Registrierungsformular für das Gewinnspiel vollständig und der Wahrheit entsprechend ausgefüllt und ihr/sein Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen bestätigt hat.

(3) Teilnehmer müssen darüber hinaus über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen.

(4) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nur in dem Zeitraum zwischen dem 22.09.2023 und dem 22.10.2023 (nachfolgend „Einsendeschluss“) und nur über die Website https://www.steuern.de möglich.

(5) Eine mehrfache Teilnahme ist ausgeschlossen.

 

III. Ausschluss von der Teilnahme


Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer ohne Vorankündigung von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie das Gewinnspiel, insbesondere dessen Teilnahmevorgang unzulässig beeinflussen oder manipulieren oder dies versuchen und/oder schuldhaft gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. Insbesondere rechtfertigt der Versuch einer mehrfachen Teilnahme den Ausschluss vom Gewinnspiel. Wird das Bestehen eines Ausschlussgrundes erst nachträglich festgestellt, ist der Veranstalter berechtigt Gewinne nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

 

IV. Gewinn


(1) Zu gewinnen ist einer von fünf BestChoice-Gutscheinen im Wert von je 15 Euro.

(2) Der Preis wird unter allen Teilnehmern verlost, die bis zum Einsendeschluss in der in Ziff. II. näher beschriebenen Weise am Gewinnspiel teilgenommen haben. Die Gewinner werden nach Einsendeschluss vom Veranstalter per E-Mail benachrichtigt.

(3) Sollte sich ein Gewinner innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Benachrichtigung nicht beim Veranstalter melden, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird nach dem vorstehend beschriebenen Verfahren ein Ersatzgewinner ermittelt.

(4) Für die Korrektheit der angegebenen Kontaktdaten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Im Fall einer unkorrekten Zuordnung der Sachpreise aufgrund fehlerhafter Datenangaben entfällt der Gewinnanspruch.

(5) Sofern sich aus den Teilnahmevoraussetzungen oder der Gewinnspielbeschreibung nicht etwas anderes ergibt, erfolgt die Erfüllung der Gewinnansprüche von Preisen, bei denen es sich um bewegliche Sachen handelt, am Geschäftssitz des Veranstalters.

(6) Etwaige Abhol- und/oder Rückgabekosten trägt der Veranstalter. Etwaige Betriebskosten trägt der Gewinner.

(7) Ist die Erfüllung eines Gewinnanspruchs nicht möglich oder unzumutbar, erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz.

(8) Eine Barauszahlung oder Übertragbarkeit des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen.

(9) Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel, seine Preise, Laufzeit oder sonstigen Konditionen anzupassen und zu verändern.

(10) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

V. Abbruch des Gewinnspiels


(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung abzubrechen.

(2) Wichtig sind insbesondere solche Gründe, die den planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden, so etwa das Auftreten von Computerviren, Fehler der Soft- und/oder Hardware und/oder andere technische und/oder rechtliche Gründe. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist der Veranstalter berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

 

VI. Haftungsbeschränkungen


Der Veranstalter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, sowie bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit in vollem Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfül-lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbe-schränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter und Organe des Veranstalters.

 

 VII. Gewinnspiele via Sozialer Netzwerke


(1) Im Falle einer Durchführung des Gewinnspiels über soziale Netzwerke wie bspw. Facebook, Twitter, Instagram, LinkedIn oder Xing wird darauf hingewiesen, dass die jeweiligen sozialen Netzwerke nicht mit dem Gewinnspiel in Verbindung stehen. Es handelt sich um ein Angebot, bei dem ausschließlich der Veranstalter berechtigt oder verpflichtet wird.

(2) Sofern die Durchführung des Gewinnspiels über soziale Netzwerke erfolgt, ist für die Teilnahme am Gewinnspiel ein Account bei dem entsprechenden sozialen Netzwerk erforderlich. Damit ist auch die Zustimmung zu den AGB und Richtlinien des entsprechenden sozialen Netzwerkes Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel.