Die besten Steuertipps für Rentner:innen

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
31. März 2023
Lesedauer:
4 Minuten
Die schnelle Antwort

Können Rentner:innen Steuern sparen?

Wir stellen Ihnen drei Tipps vor, um als Renter:in die Steuerlast zu drücken:

  1. 1. Antrag auf Günstigerprüfung stellen
  2. 2. Krankheitskosten absetzen
  3. 3. Behinderung feststellen lassen

Obwohl viele Rentner:innen finanziell keineswegs im Überfluss leben, erhalten Sie nicht selten Post vom Finanzamt. Häufig handelt es sich dabei um die Aufforderung, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Doch das heißt noch lange nicht, dass ein:e Rentner:in unterm Strich tatsächlich Steuern zahlen muss. Hier finden Sie 3 Steuertipps, welche Ausgaben Sie steuermindernd geltend machen können. Damit die Steuererklärung für Rentner:innen nicht im Fiasko endet.

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Grundsätzlich gilt: Rentner:innen haben steuerlich dieselben Rechte wie alle anderen Steuerzahlende. Sie dürfen dem Finanzamt alle erdenklichen Ausgaben präsentieren, mit denen sich die Steuerlast senken lässt - im Idealfall auf null. Wir haben Ihnen einige Steuertipps zusammengestellt, mit denen viele Rentner:innen erfolgreich ihre Steuern reduzieren.

Steuertipp 1 für Rentner:innen - Antrag auf Günstigerprüfung stellen

Häufig werden Rentner:innen vom Finanzamt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert, weil sie Kapitalerträge bezogen haben. Die Finanzverwaltung vermutet dann, dass Rentner:innen mit nennenswerten Kapitalerträgen auch noch weitere Nebeneinkünfte haben (z. B. Mieteinkünfte). Das ist ein Erfahrungswert, der häufig zutrifft. Hat ein:e Rentner:in aber nur eisern gespart und hat neben der Rente nur Kapitalerträge, die auch noch der Abgeltungsteuer unterliegen, winkt durch die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung häufig sogar eine Steuererstattung. Dazu müssen Sie als Rentner:in mit Ihrer Steuererklärung nur die Anlage KAP (Kapitalerträge) beim Finanzamt einreichen und dort "Günstigerprüfung" ankreuzen. Liegt Ihr Steuersatz unter 25 Prozent (Höhe der Abgeltungsteuer), bekommen Sie die Differenz zur Abgeltungsteuer automatisch erstattet.

Tipp:Geben Sie eine Steuererklärung als Rentner:in unbedingt ab! Eine gute Steuersoftware für Rentner ist TAXMAN. Dort ist umfangreiche und hochwertige Steuerliteratur im Preis inbegriffen.

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Steuertipp 2 für Rentner:innen - Krankheitskosten auflisten

Wenn man älter wird, steigen häufig auch die Ausgaben für die eigene Gesundheit. Und die Krankenkasse übernimmt meist nicht alle Kosten. In solchen Fällen können Sie aber immerhin das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Sämtliche selbst getragene Kosten für medizinische Behandlungen, Kuren oder Medikamente können Sie auflisten und gegenüber dem Finanzamt in Ihrer Einkommensteuererklärung den Abzug als außergewöhnliche Belastung beantragen. Zwar berechnet das Finanzamt hier je nach Höhe der Einkünfte eine sogenannte "zumutbare Eigenbelastung", doch diese fällt bei Rentner:innen mit häufig eher kleinen Einkünften meist nicht allzu hoch aus. Der Restbetrag ist steuersparend in der Steuererklärung Rentner:in abziehbar.

Steuertipp 3 für Rentner:innen - ggfs. Behinderung feststellen lassen

Wenn Sie dauerhafte gesundheitliche Probleme haben, beispielsweise chronische Leiden oder eine Behinderung, können Sie sich einen Freibetrag eintragen lassen. Flattert die Aufforderung des Finanzamts ins Haus, dass für die vergangenen 5 Jahre Einkommensteuererklärungen eingereicht werden müssen, sollte der:die Rentner:in sich vom Versorgungsamt untersuchen und sich gegebenenfalls rückwirkend einen Behinderungsgrad zuteilen lassen. Bei einem Grad der Behinderung zwischen 25 und 100 Prozent winken Rentner:innen in ihrer Steuererklärung steuerliche Behindertenpauschbeträge.

Beispiel 1: Das Finanzamt fordert Rentnerin Anke Huber zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 auf. Da Frau Huber nachweislich seit Jahren wegen körperlicher Gebrechen in Behandlung ist, beantragt sie beim Versorgungsamt die Feststellung einer Behinderung. Der Grad der Behinderung wird rückwirkend auf 95 % festgestellt. Folge: Rentnerin Huber kann in der Einkommensteuererklärung 2020 den Abzug eines Behindertenpauschbetrags von 1.420 EUR geltend machen.

Beispiel 2: Rentner Rainer Müller, verheiratet, hat aus eigener Tasche Kosten für Zahnersatz und Brille in Höhe von 3.500 EUR gezahlt. Seine Renteneinkünfte betragen 6.150 EUR. Folge: Das Finanzamt ermittelt abziehbare außergewöhnliche Belastungen nach folgendem Schema:

Höhe der selbst getragenen Krankheitskosten      3.500 EUR
abzgl. zumutbare Eigenbelastung (5 % von 6.150 EUR)  - 307,50 EUR
= steuersparende außergewöhnliche Belastung  3.192,50 EUR

 

Tipp: Rentner:innen haben natürlich noch viel mehr Sparmöglichkeiten, um ihre Steuerlast deutlich zu senken. In vielen marktüblichen Steuersoftwareprodukten (z. B. TAXMAN) sind diese Sparmöglichkeiten hinterlegt und Nutzer:innen werden beim Ausfüllen der entsprechenden Felder auf die Gestaltungsmöglichkeiten hingewiesen.


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