Beispielrechnung Steuererklärung Arbeitnehmer

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
02. Januar 2017
Lesedauer:
2 Minuten

In diesem Rechenbeispiel beschäftigen wir uns mit dem Thema Fahrtkosten. Sie erfahren am Beispiel des Angestellten Marc, welche unterschiedlichen Möglichkeiten es gibt.

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Beispielrechnung für Marc, 40, Controller

Marc arbeitet als Controller bei einer großen Bank in Frankfurt. Sein Arbeitgeber stellt ihm für die täglichen Fahrten zur Arbeit sowie zur privaten Nutzung einen Dienstwagen zur Verfügung. Marc muss nun den dadurch erhaltenen geldwerten Vorteil versteuern.

Dabei kommen prinzipiell 2 Alternativen in Frage: entweder eine pauschale Berechnung mit der sogenannten 1-Prozent-Regelung oder das aufwändige Führen eines Fahrtenbuches.

Welches Verfahren angewendet werden soll, kann Marc in Absprache mit seinem Arbeitgeber festlegen. Allerdings darf er bei demselben Wagen die einmal gewählte Methode während des Kalenderjahres nicht wechseln. Marc stellt daher die wichtigsten Daten zusammen um zu berechnen mit welcher Methode er steuerlich am besten fährt:  

Die Gesamtkosten betragen für den Firmenwagen inklusive der Abschreibung 15.000 EUR bei einer Fahrleistung von 50.000 km. Neben der privaten Nutzung (8.000 km) absolviert Marc während einer steuerlich anzuerkennenden doppelten Haushaltsführung wöchentlich zwei Familienheimfahrten (40 Fahrten, Entfernung 220 km). An 230 Tagen fährt Marc jeweils 10 km zu seiner Arbeitsstätte.

Mit diesen Angaben kommt er zu folgender Vergleichstabelle:

Vergleich:
1-%-Regelung -
tatsächliche Kosten
1-%-Regelung/EUR Fahrtenbuch EUR
Bemessungsgrundlage 35.000 15.000
Kosten pro km   0,30
Private Nutzung
12 × 1 %
8.000 km × Kosten/km
4.200

2.400

Fahrten zur Arbeitsstätte
12 × 0,03 % × 10 km
230 T. × 20 km × Kosten/km
1.260

1.380

Doppelte Haushaltsführung
- 1. wöchentliche Heimfahrt
- 2. wöchentliche Heimfahrt:
20 × 0,002 % × 220 km
20 T. × 440 km × Kosten/km

0

3.080

0

2.640

Zu versteuernder Nutzungswert gesamt 8.540

6.420

 

Ergebnis: Marc spart durch das Fahrtenbuch bis zu 630 Euro Steuern ein

Durch das Führen eines Fahrtenbuches spart Marc somit kräftig Steuern. Sein zu versteuernder Nutzungswert beträgt in diesem Fall 6.420 Euro und damit ca. 2.100 Euro weniger als bei der pauschalen Berechnung mit der 1%-Methode. Die Steuerersparnis für Marc beträgt bei einem durchschnittlichen Steuersatz von ca. 30% somit ca. 630 Euro. Dafür sollte sich das Führen eines Fahrtenbuches lohnen!

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