Anlage Energetische Maßnahmen Ausfüllhilfe

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
15. Januar 2025
Lesedauer:
7 Minuten

Hier finden Sie Erläuterungen für jede Zeile der Anlage Energetische Maßnahmen. Sie können die Anlage Energetische Maßnahmen hier als PDF herunterladen. Eine professionelle Steuersoftware bietet Ihnen jedoch einige Vorteile im Vergleich zu den Papierformularen.

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Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer es möglich ist, genderneutrale Bezeichnungen. Bei den Gestaltungshinweisen und Ausfüllhilfen weichen wir auf das generische Maskulinum aus, um die sehr langen Artikel möglichst verständlich zu halten. Auch hier sind jedoch ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint. 

Energetische Maßnahmen im selbst bewohnten Gebäude

Für Aufwendungen für energetische Maßnahmen (z. B. Aufwendungen für den Neueinbau oder die Optimierung der Heizung, für die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken sowie für die Erneuerung von Außentüren und Fenstern oder den Einbau einer Sonnenschutzeinrichtung mit optimierter Tageslichtversorgung (gesteuerte Markise) oder einer Lüftungsanlage) i. Z. m. einem in der EU oder dem EWR belegenen und zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude(teil) kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragt werden. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das begünstigte Objekt mindestens zehn Jahre alt ist und Sie für die Maßnahmen eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster vom ausführenden Fachunternehmen erhalten haben. Die Bescheinigung ist unabdingbare Voraussetzung und muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Sie sind auch im Besitz einer Rechnung und die Zahlungen sind unbar erfolgt (§ 35c EStG)?
 

Hinweis Wurden energetische Maßnahmen an verschiedenen Objekten (Grundstücken) durchgeführt, ist für jedes Objekt eine eigene Anlage Energetische Maßnahmen einzureichen.

Ausfüllhilfe für jede Zeile der Anlage Energetische Maßnahmen

Hinweis für Ehepaar
Zusammenveranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage ab.

 

Überblick

Im Bedarfsfall ausfüllen

Seite 1

Begünstigtes Objekt

Allgemeine Angaben zu Grundstück und Eigentümer (Zeilen 1–7)

Abgrenzung gegenüber anderen Steuervergünstigungen und staatlichen Förderungen (Zeilen 8 und 9)

Baubeginn der energetischen Maßnahme (Zeile 10)

Aufwendungen für energetische Maßnahmen (Zeilen 11–21)

Aufwendungen für einen staatlich anerkannten Energieberater (Zeile 22)

Seite 2

Besondere Angabe bei Einbau eines Gasbrennwertkessels (Zeilen 23–24)

Abgrenzung zu den außergewöhnlichen Belastungen (Zeilen 25–26)

Beantragung der Steuerermäßigung in den Folgejahren (Zeilen 27-28)

Miteigentum (Zeilen 29-37)

Seite 3 Miteigentum der steuerpflichtigen Person und des Ehegatten laut gesonderter und einheitlicher Feststellung (Zeilen 38–53)

 

Objektbezogene Angaben → Zeilen 4-7

In Zeile 4 ist der Herstellungsbeginn des Gebäudes einzutragen, damit das mindestens zehnjährige Alter des Objekts bestimmt werden kann. In Zeile 5 ist der Auslandsstaat zu benennen, wenn das Gebäude nicht im Inland belegen ist. Nur Objekte in der EU/im EWR sind begünstigt.

In Zeile 6 ist das Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid ohne Sonderzeichen anzugeben (bisher Einheitswert-Aktenzeichen). 
In der Zeile 7 sind neben der Angabe der Gesamtfläche auch Angaben zur Nutzung des Gebäudes/der Wohnung zu machen. 

 

Objektbezogener Höchstbetrag → Zeile 8

Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung beträgt je Objekt, unabhängig von der Anzahl
der begünstigten energetischen Maßnahmen, 40.000 Euro.

Zur Vermeidung einer unzutreffenden Berücksichtigung des Höchstbetrags in den Fällen eines Steuernummernwechsels oder bei mehrfacher Geltendmachung der Steuerermäßigung nach § 35c EStG mit großem zeitlichem Abstand erfolgt die Abfrage nach bereits erfolgter Inanspruchnahme.

 

Abgrenzung zu anderen staatlichen Förderungen → Zeile 9

Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist ausgeschlossen, wenn es sich um eine öffentlich
geförderte Maßnahme handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie
Zuschüsse (z. B. KfW-Bank, BAFA, Gemeinde) oder die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG  in Anspruch genommen wurden.

 

Baubeginn → Zeile 10

Begünstigt sind nur Maßnahmen, mit deren Durchführung nach dem 31.12.2019 begonnen wurde und die vor dem 1. 1.2030 abgeschlossen sind.

 

Aufwendungen für energetische Maßnahmen → Zeilen 11–22

Die Aufwendungen weisen Sie durch eine vom ausführenden Fachunternehmen oder einer Person mit der Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen ausgestellten Bescheinigung nach. Nicht begünstigt sind Aufwendungen, die als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen wurden oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen wurden oder für die eine andere Steuerermäßigung in Anspruch genommen wurde.

 

Aufwendungen für einen Energieberater → Zeile 22

Begünstigt sind die Aufwendungen nur, wenn der Energieberater, der mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme beauftragt wurde, fachlich qualifiziert und zugelassen ist.

 

Nachweis der Hybridisierung von Gasbrennwertkesseln  Zeilen 23 und 24

Förderung von Gas-Heizungen gestrichenDie ESanMV wurde mit Wirkung ab 1.1.2023 geändert mit der Folge, dass die Förderung von gasbetriebenen Wärmepumpen, Gasbrennwerttechnik und Gas-Hybridheizungen ab dem 1.1.2023 grundsätzlich gestrichen wurde. Aufgrund einer Sonderregelung in der Rn. 42 des BMF-Schreibens v. 14.1.2021 sind Aufwendungen für die Installation effizienter Gasbrennwerttechnik, die für die künftige Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist (Hybridisierung), weiterhin förderfähig, wenn mit deren Einbau vor dem 1.1.2023 begonnen wurde und deren Hybridisierung innerhalb von zwei Jahren ab Einbau erfolgt.
Bei Einbau eines Gasbrennwertkessels mit Hybridisierung ist zu beachten, dass die Steuerermäßigung erst nach Abschluss der gesamten Maßnahme, Schlussrechnung und Nachweis der Hybridisierung (Zeilen 23 und 24), möglich ist und die Aufwendungen auch in Zeile 17 enthalten sind.
 

 

Energetische Maßnahmen aus Vorjahren → Zeilen 27 und 28
Haben Sie bereits in den Vorjahren eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen für ein Objekt in Anspruch genommen, tragen Sie hier die anerkannten Aufwendungen ein. Diese können Sie den Erläuterungen Ihres Einkommensteuerbescheides 2022 bzw. 2023 entnehmen. Haben Sie in den Jahren 2022 und 2023 energetische Maßnahmen durchgeführt, muss auch für 2024 eine Anlage eingereicht werden, auch wenn in diesem Jahr keine weiteren Aufwendungen entstanden sind. Bitte ergänzen Sie zu diesem Objekt die Angaben in den Zeilen 4 bis 8 und ggf. in den Zeilen 29 bis 45.

 

Konkurrenzregelung → Zeilen 25 und 26
Sind energetische Maßnahmen (z. B. Fenstertausch) an dem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude(teil) anlässlich eines unabwendbaren Ereignisses (z. B. Sturm, Hagel, Hochwasser, usw.) oder beim behindertenbedingten Hausumbau angefallen, können Sie entweder einen Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend machen oder die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG beantragen. Wenn Sie Aufwendungen aus einer Gesamtrechnung in die Zeilen 11–20 eingetragen haben, die teilweise auch als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind, tragen Sie bitte die anteiligen Ausgaben für die ein Abzug als außergewöhnliche Belastung beantragt wird, nochmals in die Zeilen 25 und 26 ein. Diese Beträge dürfen dann nicht zusätzlich in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen enthalten sein.
 

Miteigentum bei Wohnungseigentum, wenn keine gesonderte und einheitliche Feststellung erfolgt → Zeilen 29–37

Bei Miteigentum des zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäudeteils (begünstigtes Objekt) kann die Steuerermäßigung insgesamt nur einmal bis zum Höchstbetrag von 40.000 EUR in Anspruch genommen werden. In Fällen von geringer Bedeutung (z. B. Ehegatten sind Miteigentümer einer Wohnung oder ein Gebäude besteht aus mehreren, rechtlich nicht nach dem Wohnungseigentumsgesetz getrennten Wohnungen und jeder Miteigentümer nutzt eine Wohnung alleine zu eigenen Wohnzwecken) muss keine gesonderte und einheitliche Feststellung gemacht werden. Dann steht jedem Miteigentümer für die von ihm zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung jeweils ein eigener Höchstbetrag der Steuerermäßigung i. H. v. 40.000 EUR zu.


In Zeile 29 ist der auf die Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner entfallende Miteigentumsanteil in Prozent einzutragen. In die Zeilen 30–37 gehören die Daten der weiteren Miteigentümer.

 

      1. Gesonderte und einheitliche Feststellung → Zeilen 38–53]

Die auf die energetische Maßnahme entfallenden Aufwendungen sowie der Höchstbetrag der Steuerermäßigung sind den Miteigentümern nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zuzurechnen. Die der Steuerermäßigung zugrunde liegenden Aufwendungen und die Förderhöhe können einheitlich und gesondert festgestellt werden.

Bei gesonderter und einheitlicher Feststellung übernehmen Sie bitte die Anteile an der Steuerermäßigung aus der Feststellungsmittelung des zuständigen Finanzamts.

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Checkliste Abzugsmöglichkeiten für die Anlage Energetische Maßnahmen

Haben Sie folgende Abzugsmöglichkeit geprüft? Vgl. Ausfüllhinweise zur Zeile!

Haben Sie in Ihrem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Haus oder in Ihrer eigengenutzten Eigentumswohnung Arbeiten zur Energieeinsparung ausführen lassen?

Sie können für die oben genannten Aufwendungen eine Steuerermäßigung beantragen.

Haben Sie vom ausführenden Fachunternehmen die erforderliche Bescheinigung erhalten?

Ohne diesen Nachweis kann die Steuerermäßigung nicht berücksichtigt werden.

Hat ein anerkannter Energieberater die Planung oder Bauausführung begleitet?

Auch für diese Kosten gibt es die Steuerermäßigung.


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