Hier finden Sie Erläuterungen für jede Zeile der Anlage Energetische Maßnahmen. Sie können die Anlage Energetische Maßnahmen hier als PDF herunterladen. Eine professionelle Steuersoftware bietet Ihnen jedoch einige Vorteile im Vergleich zu den Papierformularen.
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Hinweis: Gendergerechte Sprache ist uns wichtig. Daher verwenden wir auf diesem Portal, wann immer es möglich ist, genderneutrale Bezeichnungen. Bei den Gestaltungshinweisen und Ausfüllhilfen weichen wir auf das generische Maskulinum aus, um die sehr langen Artikel möglichst verständlich zu halten. Auch hier sind jedoch ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) mitgemeint.
Energetische Maßnahmen im selbst bewohnten Gebäude
Für Aufwendungen für energetische Maßnahmen (z. B. Aufwendungen für den Neueinbau oder die Optimierung der Heizung, für die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken sowie für die Erneuerung von Außentüren und Fenstern oder den Einbau einer Lüftungsanlage) i. Z. m. einem in der EU oder dem EWR belegenen und zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude(teil) kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragt werden. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das begünstigte Objekt mindestens zehn Jahre alt ist und Sie für die Maßnahmen eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster vom ausführenden Fachunternehmen erhalten haben. Die Bescheinigung ist unabdingbare Voraussetzung und muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Sie sind auch im Besitz einer Rech¬nung und die Zahlungen sind unbar erfolgt (§ 35c EStG).
Hinweis Wurden energetische Maßnahmen an verschiedenen Objekten (Grundstücken) durchgeführt, ist für jedes Objekt eine eigene Anlage Energetische Maßnahmen einzureichen.
Ausfüllhilfe für jede Zeile der Anlage Energetische Maßnahmen
Überblick
Im Bedarfsfall ausfüllen | |
Seite 1 | Begünstigtes Objekt Allgemeine Angaben zu Grundstück und Eigentümer (Zeilen 1–7) Abgrenzung gegenüber anderen Steuervergünstigungen und staatlichen Förderungen (Zeilen 8 und 9) Baubeginn der energetischen Maßnahme (Zeile 10) Aufwendungen für energetische Maßnahmen (Zeilen 11–20) Aufwendungen für einen staatlich anerkannten Energieberater (Zeile 22) Besondere Angabe bei Einbau eines Gasbrennwertkessels (Zeilen 23–24) |
Seite 2 | Abgrenzung zu den außergewöhnlichen Belastungen (Zeilen 31–32) Beantragung der Steuerermäßigung in den Folgejahren (Zeile 33) Miteigentum (Zeilen 35-37) |
Objektbezogene Angaben → Zeilen 4-5
In Zeile 4 ist der Herstellungsbeginn des Gebäudes einzutragen, damit das mindestens zehnjährige Alter des Objekts bestimmt werden kann. In Zeile 5 ist der Auslandsstaat zu benennen, wenn das Gebäude nicht im Inland belegen ist. Nur Objekte in der EU/im EWR sind begünstigt.
Objektbezogener Höchstbetrag → Zeile 8
Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung beträgt je Objekt, unabhängig von der Anzahl
der begünstigten energetischen Maßnahmen, 40.000 Euro.
Zur Vermeidung einer unzutreffenden Berücksichtigung des Höchstbetrags in den Fällen eines Steuernummernwechsels oder bei mehrfacher Geltendmachung der Steuerermäßigung nach § 35c EStG mit großem zeitlichem Abstand erfolgt die Abfrage nach bereits erfolgter Inanspruchnahme.
Abgrenzung zu anderen staatlichen Förderungen → Zeile 9
Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist ausgeschlossen, wenn es sich um eine öffentlich
geförderte Maßnahme handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie
Zuschüsse (z. B. KfW-Bank, BAFA, Gemeinde) oder die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG in Anspruch genommen wurden.
Baubeginn → Zeile 10
Begünstigt sind nur Maßnahmen, mit deren Durchführung nach dem 31.12.2019 begonnen wurde und die vor dem 1. 1.2030 abgeschlossen sind.
Aufwendungen für energetische Maßnahmen → Zeilen 11–20
Die Aufwendungen weisen Sie durch eine vom ausführenden Fachunternehmen oder einer Person mit der Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen ausgestellten Bescheinigung nach. Nicht begünstigt sind Aufwendungen, die als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgezogen wurden. Die Steuerermäßigung ist außerdem ausgeschlossen, wenn Sie für die Aufwendungen eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG (haushaltsnahe Aufwendungen) oder eine öffentliche Förderung (zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse – z. B. KfW-Bank, BAFA, landeseigene Bank) in Anspruch nehmen.
Aufwendungen für einen Energieberater → Zeile 22
Begünstigt sind die Aufwendungen nur, wenn der Energieberater, der mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme beauftragt wurde, fachlich qualifiziert und zugelassen ist.
Nachweis der Hybridisierung von Gasbrennwertkesseln → Zeilen 23 und 24
Bei Einbau eines Gasbrennwertkessels mit Hybridisierung ist zu beachten, dass die Steuerermäßigung erst nach Abschluss der gesamten Maßnahme, Schlussrechnung und Nachweis der Hybridisierung (Zeile 24) möglich ist und die Aufwendungen auch in Zeile 17 enthalten sind.
Konkurrenzregelung → Zeilen 31 und 32
Sind energetische Maßnahmen (z.B. Fenstertausch) an dem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude(teil) anlässlich eines unabwendbaren Ereignisses (z. B. Sturm, Hagel, Hochwasser, usw.) oder beim behindertenbedingten Hausumbau angefallen, können Sie entweder einen Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend machen oder die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG beantragen. Wenn Sie sich grundsätzlich für die Steuerermäßigung entschieden und die Aufwendungen in die Zeilen 11–20 eingetragen haben, tragen Sie die anteiligen Aufwendungen für die ein Abzug als außergewöhnliche Belastung beantragt wird, bitte nochmals in die Zeilen 31 und 32 ein. Diese Beträge dürfen dann nicht zusätzlich in den Zeilen 31–35 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen enthalten sein.
Energetische Maßnahmen aus Vorjahren → Zeilen 33 und 34
Haben Sie bereits in den Vorjahren eine Steuerermßigung für energetische Maßnahmen für
ein Objekt in Anspruch genommen, tragen Sie hier die anerkannten Aufwendungen
ein. Bitte ergänzen Sie zu diesem Objekt die Angaben in den Zeilen 4 bis 8 und ggf. in den
Zeilen 35 bis 37.
Miteigentum bei Wohnungseigentum → Zeilen 35–37
Bei Miteigentum des zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäudeteils (begünstigtes Objekt) kann die Steuerermäßigung insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden. In Zeile 35 ist der auf die Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner entfallende Miteigentumsanteil in Prozent einzutragen. In die Zeilen 36 und 37 gehören die Daten der weiteren Miteigentümer.
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Checkliste Abzugsmöglichkeiten für die Anlage Energetische Maßnahmen
Haben Sie folgende Abzugsmöglichkeit geprüft? Vgl. Ausfüllhinweise zur Zeile! | |
Haben Sie in Ihrem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Haus oder in Ihrer eigengenutzten Eigentumswohnung Arbeiten zur Energieeinsparung ausführen lassen? Sie können für die oben genannten Aufwendungen eine Steuerermäßigung beantragen. | □ |
Haben Sie vom ausführenden Fachunternehmen die erforderliche Bescheinigung erhalten? Ohne diesen Nachweis kann die Steuerermäßigung nicht berücksichtigt werden. | □ |
Hat ein anerkannter Energieberater die Planung oder Bauausführung begleitet? Auch für diese Kosten gibt es die Steuerermäßigung. | □ |