Steuerberatung - die wichtigsten Grundlagen

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
05. September 2023
Lesedauer:
3 Minuten
Die schnelle Antwort

Was sind die Kernpunkte der Steuerberatung?

  • Die Steuerberatung ist eine Vorbehaltsaufgabe, die nur von Steuerberater:innen ausgeübt werden darf.
  • Zu den Hauptaufgaben gehören Steuererklärungen, Buchhaltung, Lohnverrechnung und Vertretung gegenüber Behörden.
  • Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und variieren je nach Leistung.

Als Steuerpflichtige:r nehmen Sie eine Steuerberatung in Anspruch, um Ihre Steuerlast zu minimieren und sich gegenüber den Steuerbehörden kompetent vertreten zu lassen. Sie profitieren dabei vom profunden Fachwissen und einem umfassenden steuerlichen Erfahrungshorizont. 

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Steuerberatung für Selbstständige und Arbeitnehmer:innen

Steuerberatung als Vorbehaltsaufgabe

Bei der Steuerberatung handelt es sich um eine Vorbehaltsaufgabe, die das Steuerberatungsgesetz regelt. Dementsprechend haben nur Angehörige des Berufsstands "Steuerberater:in"  das Recht, natürliche Personen, Unternehmen und andere Organisation in steuerlichen Angelegenheiten zu beraten. Steuerberatende betreiben kein Gewerbe, sie sind vielmehr freiberuflich tätig. Grundsätzlich unterstützen Steuerberater:innen ihre Mandanten in allen Belangen, die mit den verschiedenen Steuerarten zusammenhängen. Oberstes Ziel ist dabei immer die steuerliche Optimierung, sodass Sie so wenig Steuern wie möglich zahlen.

Die wichtigsten Aufgabenbereiche der Steuerberatung

Die Steuerberatung umfasst viele verschiedene Tätigkeiten. Insbesondere übernehmen Steuerberater:innen folgenden Aufgaben:

  • Erstellung von Steuererklärungen
  • Buchführung und Abschlusserstellung
  • Abrechnung von Löhnen und Gehältern
  • Vertretung vor Finanzbehörden und -gerichten

Darüber hinaus beraten sie ihre Mandanten auch bei zahlreichen betriebswirtschaftlichen oder privaten Fragen. So unterstützt Sie ein:e Steuerberater:in zum Beispiel bei der Entscheidung, welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen unter steuerlichen Gesichtspunkten am besten wählen. Häufig wirken Steuerberater:innen auch bei der Entwicklung einer tragfähigen Nachfolgelösung für Unternehmen mit. Im privaten Bereich helfen Steuerberater:innen zum Beispiel bei Fragen der Gestaltung des Testaments unter Berücksichtigung der Erbschaftsteuer. Eine:n Steuerberater:in finden Sie in unseren Steuerberaterverzeichnis.

Die Erstellung von Steuererklärungen

Zu den wichtigsten Aufgaben der Steuerberatung gehört die Erstellung Ihrer Steuererklärung. Für Arbeitnehmer oder Rentner übernehmen Steuerberater:innen zum Beispiel die Erstellung der Einkommensteuererklärung. Dabei nutzen Steuerberatende die Möglichkeit, Werbekosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Auch beraten sie Ehepaare hinsichtlich der Wahl der Lohnsteuerklasse. Genauso beantragen sie in Ihrer Einkommensteuererklärung gegebenenfalls die Günstigerprüfung für die mit Abgeltungssteuer belasteten Kapitaleinkünfte. Für gewerbliche Kunden übernehmen Steuerberater:innen auch die Abgabe der Umsatzsteuererklärung.

Die Buchführung und Abschlusserstellung

Viele Mandanten lassen ihre Buchführung durch eine Steuerberatung erledigen. Auf der Basis von Belegen wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen übernimmt ein:e Steuerberater:in die laufende buchhalterische Erfassung aller Geschäftsvorfälle. Wenn Sie sich als Gewerbetreibender für diese Lösung entscheiden, gewinnen Sie mehr Zeit für die Konzentration auf Ihr Kerngeschäft. Nach der Beendigung des Geschäftsjahres erstellen Steuerberater:innen die Jahresabschlüsse für ihre bilanzierungspflichtigen Mandanten. Dabei nutzen sie handels- und steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, um eine steueroptimale Gewinnermittlung zu erreichen. Als Inhaber:in eines kleineren, mittelständischen Unternehmens profitieren Sie besonders von der Jahresabschlussaufstellung im Rahmen der Steuerberatung. Sie genießen das gute Gefühl, dass Ihre Bilanzen stets geltendem Recht und Ihren Interessen entsprechen, ohne dass Sie die dafür erforderliche Expertise im Unternehmen vorhalten müssen.

Die Abrechnung von Löhnen und Gehältern

Genauso bewährt sich die Übernahme der Lohn- und Gehaltabrechnung durch Steuerberatende. Dabei erledigt Ihr:e Steuerberater:in die monatlichen Abrechnungsarbeiten. Auf der Grundlage der Personalstammdaten und der Bruttogehälter erfolgt die Berechnung der auszuzahlenden Nettogehälter und der Beträge, die als Lohnsteuer an das Finanzamt beziehungsweise als Sozialversicherungsbeiträge an die Träger abzuführen sind. Für Ihre Lohnempfänger nimmt der:die Steuerberater:in die Berechnung der Auszahlungsbeträge und der Abzüge aufgrund der Stundenerfassung vor. Besonderheiten, wie zum Beispiel eingetragene Freibeträge oder die Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Firmenwagens, finden bei diesen Abrechnungen angemessene Berücksichtigung. Zum Leistungsumfang gehört auch die Erstellung von Bescheinigungen und Anmeldungen. Ihr:e Steuerberater:in erledigt diese Aufgaben stets fachgerecht und pünktlich. Dabei ist absolute Diskretion gewährleistet.

Die Vertretung in Steuerstraf- und Bußgeldangelegenheiten

Zu den Steuerberatungsaufgaben zählt auch die Vertretung von Mandanten gegenüber den Steuerbehörden und Gerichten. So helfen Ihnen Steuerberater:innen zum Beispiel bei der Niederschlagung von Säumniszuschlägen. Ebenso wenden sich viele Steuerpflichtige an eine Steuerberatung, wenn es um die Vorbereitung der Erstattung einer Selbstanzeige geht.

Die Kosten für die Steuerberatung

Wie hoch das Honorar für Ihre Steuerberatung ausfällt, richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Die Berechnung der meisten im Rahmen der Steuerberatung erbrachten Leistungen erfolgt nach der Wertrahmengebühr. Deren Höhe hängt zum Beispiel bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung von Ihren zu versteuernden Einkünften ab. Daneben kommt es bei bestimmten Leistungen wie der Unterstützung bei einer Betriebsprüfung auch zur Abrechnung von Zeitgebühren durch den:die Steuerberater:in.

Tipp: Weitere steuerliche Informationen rund um das Thema Einkünfte aus selbstständiger Arbeit finden Sie auch in unsere Gestaltungshinweisen zur Anlage S sowie in unserer Ausfüllhilfe Anlage S.


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