Marita Schadt

Saarlandstr. 94
76187

Beschreibung

Ihre Steuererklärung? Machen wir!
Beratungsstelle Karlsruhe-Knielingen

Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (Steuerring) ist mit rund 280.000 Mitgliedern und über 1.000 Beratungsstellen einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Auch in Karlsruhe-Knielingen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und erstellen u.a. Ihre Steuererklärung.

Im Jahr 1996 wurde die Steuerring-Beratungsstelle in Karlsruhe-Knielingen eröffnet. Seit 2012 werde ich vor Ort von Herrn Andreas Schadt unterstützt. Mein Mitarbeiter und ich verfügen über langjährige Berufserfahrung. Ich selbst war u. a. bei und für mehrere Steuerberater tätig. Für unsere Beratungsstelle ist ein hoher technischer Standard, eine strukturierte Organisation und steuerfachliche Kompetenz ein Muss im Beratungsalltag. Um dem Rechnung zu tragen werden regelmäßig Fortbildungen besucht. Zudem wurde die steuerliche Fachprüfung (Beratungsstellenleiterin) vor dem privaten Prüfungsverband der Lohnsteuerhilfevereine (PVL), absolviert.
Die Beratungsstelle liegt zentral in Karlsruhe-Knielingen, erreichbar mit der Straßenbahn S5 (Haltestelle: Herweghstraße). Für ältere Menschen werden Hausbesuche angeboten.

UnsereLeistungen im Detail

  • individuelle und qualifizierte Analyse Ihrer steuerlichen Situation
  • Erstellen Ihrer Einkommensteuererklärung und Ermitteln Ihres voraussichtlichen Steuerergebnisses
  • ganzjährige Steuerberatung innerhalb der gesetzlichen Befugnis
  • Beratung zur Steuerklassenwahl
  • Prüfen von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der Finanzämter und Familienkassen
  • Prüfen von Kindergeldansprüchen und Beantragen von Kindergeld
  • steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Rente)
  • Beratung zur Besteuerung von Renten, Pensionen und Betriebsrenten (Alterseinkünftegesetz)
  • steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, z. B. zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer
  • Beantragen von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeaufwendungen etc.
  • Beantragen von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte
  • Führen von Rechtsbehelfsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden
  • Führen von Klagen vor den Finanzgerichte



Beratungssprachen

  • Deutsch

Rechtliche Pflichten

Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:

Arbeitnehmer,
Beamte,
Soldaten,
freiwillig Wehrdienstleistende,
Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes,
Auszubildende,
Pensionäre/Versorgungsempfänger,
Rentner,
Unterhaltsempfänger,

dann dürfen wir Sie auch beraten bei:

Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Einkünften aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen
sonstigen Einkünften, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum

sofern diese Einnahmen insgesamt 13.000,- Euro bzw. 26.000,- Euro (bei zusammenveranlagten Ehegatten) nicht übersteigen. Generell dürfen keine Gewinne oder umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen.