unser Team

Dittmann & Hartmann

Polcherstraße 1-3
56727
Zusatz: Rechtsanwälte
Tel.: 02651705050
Fax: 026517050510

www.dittmann-hartmann.de

Beschreibung

Die neue Anwaltskanzlei DITTMANN & HARTMANN wurde am 01.05.2014 von den ehemaligen Gesellschaftern der Kanzlei Dr. Walek und Partner, den Rechtsanwälten Friedrich W. Dittmann, Georg M. Hartmann und der Rechtsanwältin Nina Dittmann-Kozub gegründet. Sitz der Anwaltskanzlei ist in der Polcher Straße 1-3 in der Innenstadt von Mayen, unmittelbar neben der Post.

Die Rechtsanwälte Dittmann und Hartmann blicken auf mehr als 30 Jahre Berufserfahrung in Beratung und Vertretung vor Gericht zurück und die Zusammenarbeit mit dem inzwischen in Ruhestand lebenden ehemaligen Partner Dr. Walek. Unsere jüngeren Kollegen, Rechtsanwältin Nina Dittmann-Kozub und Rechtsanwalt Andreas J. Tryba, bereichern unser Team mit neuen Ideen.

Die kompetente Beratung unserer langjährigen und auch neuen Mandanten in allen Rechtsgebieten, schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, Handelsrecht, Baurecht und Gesellschaftsrecht, dem Familien und Steuerrecht, Wohnungsrecht und gewerblichen Mietrecht, sowie Verkehrsrecht, wird auch weiterhin unsere Ausrichtung sein. Bitte informieren Sie sich über die besonderen Qualifikationen der Partner in den Einzelprofilen.

Wie in der Vergangenheit wird auch in Zukunft, eine zielorientierte, soweit möglich Konflikt vermeidende, strategische und zeitnahe Beratung stets unser Ziel sein.

Die Anwälte sind schwerpunktmäßig in der Region Mayen/Koblenz, aber auch überregional tätig. Bei Berührungspunkten mit internationalem Recht, stehen uns unsere Partner in der United-Legal-Network zur Seite, einem Zusammenschluss von Anwälten aus ganz Europa.

Auch unsere interkommunikative Seite bleibt uns nach wie vor wichtig. Neben der allgemeinen Vortragstätigkeit, werden wir uns weiterhin bei dem jährlichen Mandantenseminar in Maria Laach begegnen.

Beratungssprachen

  • Deutsch

Rechtliche Pflichten

Berufsrechtliche Regelungen
Die für Rechtsanwälte maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik "Berufsrecht" eingesehen und abgerufen werden. Hierzu zählen insbesondere:

BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO - Fachanwaltsordnung
RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
CCBE - Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft /li>
EuRAG - Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit findet grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) statt. Soweit abweichend abgerechnet werden soll, werden Gebührenvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen mit dem Auftraggeber vor Übernahme des Mandates ausgehandelt und schriftlich niedergelegt.

Schwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Steuerrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht

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