Fürst Steuerberatungsgesellschaft mbH

Färberstraße 64
78050

Beschreibung

Für Unternehmen jeder Rechtsform und Größe (Einzelunternehmer, Freiberufler, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, etc.) werden insbesondere folgende Leistungen angeboten:

Unternehmensgründungen, Wirtschaftsberatung

Existenzgründungsberatung, Rentabilitätsvorausschau, Finanz- und Liquiditätsvorausschau, Kosten- und Leistungsrechnung, Unterstützung bei Verhandlungen mit den Banken. Nicht zuletzt erstellt Fürst & Partner Steuerberatungsgesellschaft für Sie Liquiditäts- und Rentabilitätsberechnungen, Kosten- und Leistungsrechnungen, Sie können Beratungen für Existenzgründer in Anspruch nehmen und Ihr Unternehmen bewerten lassen. Finanzierung ist ein ebenso selbstverständlicher Begriff wie Rating und Basel II. Für Kreditgespräche bei Kreditinstituten wird Ihnen bei der Vorbereitung und Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen geholfen.

Wir besorgen für Unternehmen rund um das Bauhandwerk die erforderliche Bescheinigung gem. § 48b EStG.

Sie erhalten die erforderliche Unterstützung sowohl bei der Wahl der Rechtsform eines neu gegründeten Unternehmens als auch bei durchzuführenden Umwandlungen - beispielsweise zur Aufnahme von Gesellschaftern oder zur Erreichung von Haftungsbegrenzung.

Erstellung von Buchführungen und Jahresabschlüssen
Neben der Verbuchung von laufenden Geschäftsvorfällen werden für Sie die Umsatzsteuervoranmeldungen gefertigt. Betriebswirtschaftliche Auswertungen geben Ihnen einen zeitnahen Überblick über die Situation Ihres Unternehmen. Zum Jahresabschluss - der selbstverständlich auch anhand der von Ihnen selbst gefertigten Buchführung erstellt wird - zählen neben Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der Anhang und der Lagebericht. Sofern keine gesetzliche Buchführungspflicht besteht und auch keine Bilanz auf freiwilliger Basis aufgestellt wird, fertigen wir für Sie die Einnahmen-Überschussrechnung nach der im Steuerrecht gesetzlich vorgeschriebenen Gliederung.

Wir erstellen u.a. Arztbuchführungen und führen Baulohnabrechnungen durch.

Besonderes Augenmerk wird auf Steuergestaltung im Sinne einer Steueroptimierung gelegt. Sie sollen schließlich nicht mehr bezahlen als Sie unbedingt müssen.

Lohnabrechnungen
Lohnsteueranmeldungen und Meldungen zur Sozialversicherung sind ebenso selbstverständlich wie die Unterstützung bei Außenprüfungen durch das Finanzamt und durch die Sozialversicherungsträger. Sie erhalten die laufenden Lohnabrechnungen und - sofern Sie keine Abbuchungen wünschen - die vorbereiteten Überweisungsvordrucke.

Steuererklärungen, Außenprüfungen
Fürst StB GmbH ist für Sie der Puffer vor dem Finanzamt. Sämtliche Steuererklärungen werden erstellt und die von den zuständigen Behörden erlassenen Steuerbescheide geprüft. Bei Rechtsstreitigkeiten werden Sie sowohl vor den Finanzbehörden als auch vor den Finanzgerichten vertreten.

Sie erhalten Unterstützung bei Außenprüfungen durch das Finanzamt und bei Sozialversicherungsprüfungen durch die zuständigen Träger.

Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger
Jede Kapitalgesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse regelmäßig im elektronischen Bundesanzeiger - dem zuständigen Organ des Bundesministeriums für Justiz - zu veröffentlichen. Zur Vermeidung eines Zwangsverfahrens sollte diese Verpflichtung unbedingt eingehalten werden. Auf Wunsch erledigen wir für Sie die korrekte Übermittlung dieser Daten an den Verlag in Köln.

Prüfungen
Es werden sowohl freiwillige Jahresabschlussprüfungen als auch gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen - beispielsweise nach der Makler- und Bauträgerverordnung - durchgeführt. Sie erhalten hier auch den Prüfungsbericht, den das Duale System Deutschland für die Verwendung des grünen Punkts verlangt.


Für Privatpersonen werden insbesondere folgende Leistungen angeboten:

Beratungen in allen laufenden steuerlichen Angelegenheiten
Hierzu zählt beispielsweise die Erstellung von Einkommensteuererklärungen, Steuererklärungen von Gemeinschaften (Erbengemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft, etc.), Erbschaft-/Schenkungsteuererklärungen und der Antrag auf Altersvorsorgezulage. Es wird für Sie gegebenenfalls die Erstattung der von den Kreditinstituten einbehaltenen Abgeltungssteuer beantragt und die Ausstellung von Nichtveranlagungsbescheinigungen in die Wege geleitet. Darüber hinaus können Sie hier Ihre Haushaltshilfe anmelden lassen, es werden die Lohnabrechnungen erstellt und Ihnen wird geholfen, die vom Staat vorgesehenen Steuervergünstigungen für den/die Beschäftigte/n in Anspruch zu nehmen. Falls Ihnen vom Vermieter oder der Hausverwaltung in der Nebenkostenabrechnung Aufwendungen für Dienstleistungen gem. § 35a EStG bescheinigt wurden, dann können wir für Sie die Anrechnung auf Ihre Einkommensteuerschuld beantragen. Das gilt auch für Handwerkerrechnungen, soweit diese über ein Bankkonto bezahlt wurden.
Die vom Finanzamt erlassenen Steuerbescheide werden geprüft und bei Unstimmigkeiten Rechtsmittel eingelegt. "Fürst & Partner Steuerberatungsgesellschaft" vertritt Sie vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten bei steuerrechtlichen Streitigkeiten einschließlich Steuerstrafverfahren.

Beratungen in Finanzentscheidungen
Zur Entscheidungshilfe werden Ihnen die steuerlichen Auswirkungen von Kapitalanlagen aufgezeigt und es wird Ihnen geholfen, unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden, die beispielsweise bei Spekulationsgeschäften entstehen können. Sie erfahren die steuerlichen Risiken bei konkreten Anlageentscheidungen. Zur Frage, inwieweit eine Riesterrente für Sie sinnvoll ist, erhalten Sie die maximale Zulage ermittelt, die Sie vom Staat erhalten können und es wird für Sie der notwendige Antrag beim Finanzamt gestellt.

Erbschaft und Schenkung
Bei steuerrechtlichen Fragen sowohl hinsichtlich der Gestaltung des Testaments als auch zur vorweggenommenen Erbfolge (Ausschöpfung von Freibeträgen, Auswirkungen beim Beschenkten, etc.) erhalten Sie ebenso Rat wie zu Fragen der Gestaltung von Schenkungen. Ehebedingte Zuwendungen und mittelbare Grundstücksschenkungen sind für Ihre Berater genauso geläufige Begriffe wie gemischte Schenkung oder Schenkung unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs.

Beratungssprachen

  • Deutsch

Schwerpunkte

  • Jahresabschlüsse, Finanz- und Lohnbuchhaltungen mit Umsatzsteuer-, Lohnsteuer- und Kapitalertragsteueranmeldungen
  • Steuererklärungen (Einkommen- und Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft-/Schenkungsteuer)
  • Wirtschaftliche Beratungen (Existenzgründungen, Anschaffungen von Immobilien zur Eigennutzung und/oder Vermietung, Sanierungs-/Insolvenzberatung, Vermögensübertragungen als Erbe oder Schenkung))

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