Rürup-Rente: Für wen lohnt sie sich?

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
13. April 2023
Lesedauer:
2 Minuten
Die schnelle Antwort

Rürup-Rente – eine lohnenswerte Wahl?

  • Die Rürup-Rente ist für Selbstständige mit hoher Steuerbelastung interessant.
  • Auch Beamt:innen können von einem Sonderausgabenabzug profitieren.
  • Die Rürup-Rente bietet steuerliche Vorteile, hat aber den Nachteil, dass das angesparte Kapital im Todesfall verfällt.

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine kapitalgedeckte, private Basisrente mit staatlicher Förderung in Form eines erhöhten Sonderausgabenabzugs. Sie ist besonders für Selbstständige mit hoher steuerlicher Belastung interessant, die eine Altersvorsorge aufbauen und dabei den steuerlichen Vorteil nutzen wollen.

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Für die meisten Selbstständigen kommt eine betriebliche Altersvorsorge nicht in Betracht, und eine klassische Lebensversicherung wirkt sich steuerlich nicht mehr oder allenfalls eingeschränkt aus.

Auch Beamt:innen haben mit der sogenannten Rürup-Rente die Möglichkeit, für Beiträge zu einer Rürup-Rentenversicherung einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug in Anspruch zu nehmen.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Rürup-Rente erfüllen?

Bei der Rürup-Rente gelten ähnliche Bedingungen wie bei der Riester-Rente:

  • Es ist eine Zertifizierung des Vertrags durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erforderlich
  • Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahrs (für Vertragsabschlüsse vor 2012: 60. Lebensjahr)
  • Lebenslange Rentenzahlungen (kein Kapitalwahlrecht)
  • Die Ansprüche sind nicht vererbbar und nicht übertragbar (Ausnahmen: Scheidungsfolgen; Übertragung auf andere Versicherung), nicht beleihbar und nicht veräußerbar
  • kein Rückkaufswert
  • Die Absicherung der Berufsunfähigkeit, der Erwerbsminderung oder von Hinterbliebenen ist möglich

Wie bei der Riesterrente können bis zu 12 Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst oder eine Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase abgefunden werden.

Beim Wegzug ins EU-Ausland erfolgt keine Nachversteuerung.

Ein entscheidender Nachteil der Rürup-Rente ist, dass das angesparte Kapital im Todesfall verfällt. Eine Rentengarantiezeit (wie beispielsweise bei normalen Lebensversicherungen) besteht nicht, außer bei vereinbarter (ergänzender) Hinterbliebenenversicherung zugunsten des Ehegatten oder kindergeldberechtigter Kinder.

Wie wird die Rürup-Rente steuerlich behandelt?

Die Beiträge zur Rürup-Rente sind Altersvorsorgeaufwendungen (Basisrente), die als Sonderausgaben abziehbar sind. Wichtig im Kontext der Besteuerung der Basisrente ist die Unterscheidung zwischen der Ansparphase und der Rentenphase.

In der Ansparphase können die Beiträge zur Rürup-Rente generell als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings sind die absetzbaren Beträge gedeckelt. Aktuell (2023) liegt der Höchstbetrag bei 26.528 Euro. Davon sind 100 % abzugsfähig. Eine Wertsteigerung innerhalb des Vertrages muss in der Ansparphase nicht versteuert werden.

In der Rentenphase ist die Situation ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente: Nur ein Teil der monatlich ausgezahlten Rente muss versteuert werden (gilt bis zum Jahr 2040). Die Höhe des steuerfreien Anteils wird zu Beginn der Rentenauszahlung bestimmt. Leider steigt der zu zahlende Anteil, je später die erste Rentenauszahlung erfolgt.

Die Unterschiede zwischen Rürup- und Riester-Rente

Rürup- und Riester-Rente unterscheiden sich anhand einiger Merkmale. Unter anderem unterscheiden sich die Art der Förderung und die Auszahlungsweise der Förderung. In unserem Artikel "Riester-Rente: Lohnt sich ein Riester-Vertrag für mich?" fassen wir die Unterschiede für Sie auf einen Blick zusammen.


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