Rürup-Rente: Was ist das und für wen lohnt sie sich?

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine kapitalgedeckte, private Basisrente mit staatlicher Förderung in Form eines erhöhten Sonderausgabenabzugs. Sie ist besonders für Selbstständige mit hoher steuerlicher Belastung interessant, die eine Altersvorsorge aufbauen und dabei den steuerlichen Vorteil nutzen wollen.
Für die meisten Selbstständigen kommt eine betriebliche Altersvorsorge nicht in Betracht, und eine klassische Lebensversicherung wirkt sich steuerlich nicht mehr oder allenfalls eingeschränkt aus.
Auch Beamte haben mit der sogenannten Rürup-Rente die Möglichkeit, für Beiträge zu einer Rürup-Rentenversicherung einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug in Anspruch zu nehmen.
Welche Voraussetzungen muss ich für eine Rürup-Rente erfüllen?
Bei der Rürup-Rente gelten ähnliche Bedingungen wie bei der Riester-Rente:
- Es ist eine Zertifizierung des Vertrags durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erforderlich
- Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahrs (für Vertragsabschlüsse vor 2012: 60. Lebensjahr)
- Lebenslange Rentenzahlungen (kein Kapitalwahlrecht)
- Die Ansprüche sind nicht vererbbar und nicht übertragbar (Ausnahmen: Scheidungsfolgen; Übertragung auf andere Versicherung), nicht beleihbar und nicht veräußerbar
- kein Rückkaufswert
- Die Absicherung der Berufsunfähigkeit, der Erwerbsminderung oder von Hinterbliebenen ist möglich
Wie bei der Riesterrente können bis zu 12 Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst oder eine Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase abgefunden werden.
Beim Wegzug ins EU-Ausland erfolgt keine Nachversteuerung.
Ein entscheidender Nachteil der Rürup-Rente ist, dass das angesparte Kapital im Todesfall verfällt. Eine Rentengarantiezeit (wie beispielsweise bei normalen Lebensversicherungen) besteht nicht, außer bei vereinbarter (ergänzender) Hinterbliebenenversicherung zugunsten des Ehegatten oder kindergeldberechtigter Kinder.
Wie wird die Rürup-Rente steuerlich behandelt?
Die Beiträge zur Rürup-Rente sind Altersvorsorgeaufwendungen (Basisrente), die 2015 bis zu 80 % als Sonderausgaben abziehbar sind.
Die Versteuerung von Rürup-Renten ist vergleichbar mit den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Er beträgt bei erstmaligem Rentenbezug im Jahr 2015 70 % und steigert sich bei Renteneintritt bis zum Jahr 2040 auf 100 %. Die Übertragung von Anrechten aus einem zertifizierten Rürup-Vertrag auf einen anderen Rürup-Vertrag des Steuerpflichtigen ist steuerfrei.
Kauftipp: Für eine detaillierte Berechnung der steuerlichen Behandlung von Rürup-Renten empfehlen wir Ihnen z. B. TAXMAN für Rentner.
Die Unterschiede zwischen Riester- und Rürup-Rente auf einen Blick
Hinweis: Es gibt eine sehr große Zahl verschiedener Vertragsmodelle am Markt. Die folgende Übersicht kann deshalb nur eine grobe Orientierung bieten.
Kriterium | Riester-Rente | Rürup-Rente |
---|---|---|
Art der Rente | Kapitalgedeckte private oder betriebliche Altersvorsorge | Kapitalgedeckte private Basisrente |
Form | Private Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung, Banksparplan mit Umwandlung in Rentenversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung | Private Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung |
Begünstigter Personenkreis | Pflichtversicherte in der inländischen Rentenversicherung oder Bezieher einer inländischen Besoldung | |
Nicht begünstigter Personenkreis | Minijobber mit nur pauschaler Rentenversicherung; geringfügig selbstständig Tätige ohne Rentenversicherung | |
Voraussetzungen | Zertifizierter Vertrag, lebenslange Rentenzahlungen, Mindesteigenbeitrag, Leistungen frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahrs (für Vertragsabschlüsse vor 2012: 60. Lebensjahr) | Zertifizierter Vertrag, lebenslange Rentenzahlungen (keine Rentengarantiezeit - außer vorzeitiger Tod), kein Mindesteigenbeitrag, Leistungen frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahrs (für Vertragsabschlüsse vor 2012: 60. Lebensjahr), Ansprüche nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht kündbar |
Kapitalwahlrecht | Grundsätzlich kein Kapitalwahlrecht; Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn bis 30 % möglich. Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase möglich. | Kein Kapitalwahlrecht. Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase möglich. |
Zusätzliche Absicherung möglich? | Invaliden- (Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung) und Hinterbliebenenrente möglich | Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsversicherung und Hinterbliebenenversorgung möglich |
Art der Förderung | Altersvorsorgezulage oder Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG (Anlage AV) | Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 3 EStG gestaffelt von 2005: 60 % bis 2025: 100 %) bis zum Höchstbetrag |
Jährliche Auszahlung der Förderung | Altersvorsorgezulage: wird dem Vertrag gutgeschrieben; übersteigender Sonderausgabenabzug: Steuererstattung | Steuererstattung |
Kündigungs- und Ruhestellmöglichkeit | Ja | Nein |
Beleihbarkeit, vorzeitiger Zugriff | Nein, aber Entnahme zur Herstellung oder zum Erwerb einer eigengenutzten Wohnung (Wohn-Riester) | Nein |
Schädliche Verwendung | Beleihung des eingezahlten Kapitals; vorzeitige Kündigung; Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn >30 %; dauerhafter Wegzug ins EU-Ausland | |
Folgen der schädlichen Verwendung | Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile | |
Besteuerung der Rentenbezüge | In voller Höhe (auch bei schädlicher Verwendung) soweit Rente aus geförderten Beiträgen | Wie Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem Besteuerungsanteil (50-100 %), abhängig vom Jahr des Rentenbeginns (Kohorten-Prinzip) |
Todesfall | Ehepartner kann Zulage und Kapital des Verstorbenen auf eigenen Riester-Vertrag übernehmen | Das angesparte Kapital verfällt, außer bei vereinbarter Hinterbliebenenversorgung (Beitragsrückgewähr oder Rentengarantiezeit möglich) |
Bevorzugter Anlegerkreis | Kinderreiche Geringverdiener (Zulage), Besserverdienende (Sonderausgaben) | Selbstständige mit hoher steuerlicher Belastung, Beamte und Vergleichbare |
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