Mehrwertsteuer – diese Kuriositäten gibt es

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
28. März 2024
Lesedauer:
4 Minuten

Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich hat sich der Begriff Mehrwertsteuer durchgesetzt) berechnet sich prozentual am Entgelt, das für die Leistung (Produkt oder Dienstleistung) eines Unternehmens fällig ist. Die Umsatz- oder Mehrwertsteuer ist die wichtigste Einnahmequelle des Staates und betrifft alle Personen, die jemals etwas gekauft haben. Im Gegensatz zur Einkommensteuer zahlen diese Steuer auch Personen, die kein zu versteuerndes Einkommen haben —   denn auch wer sich vom ersten Taschengeld ein Eis kauft, zahlt darauf Umsatzsteuer.

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Dieser Mehrwertsteuersatz gilt in Deutschland

In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze: den Regelsatz von 19 % und den ermäßigten. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt für Güter des täglichen Bedarfs und wurde eingeführt, um für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Aber was gilt als Gut des täglichen Bedarfs? Hier wird es bisweilen sehr kurios. Wir haben ein paar der absurdesten Mehrwertsteuerregelungen für Sie zusammengetragen.

Umsatzsteuer auf Speisen und Getränke

Eigentlich könnte es ganz einfach sein: Butter und Brot, Obst und Gemüse zählen zum täglichen Bedarf. Das könnte man für alle Lebensmittel annehmen, aber so einfach ist es dann eben doch nicht. Getränke zum Beispiel gehören nicht dazu.

Beispiele: Mehrwertsteuer auf Lebensmittel Auf einen Apfel also fallen 7 % MwSt. an, auf Apfelsaft aber 19 %. Wasser hingegen zählt zum täglichen Bedarf und fällt unter den ermäßigten Satz – außer es kommt mit Kohlensäure versetzt aus der Flasche. Also: Leitungswasser 7 %, Mineralwasser 19 %.

Und auch Kaffee fällt – was ein Glück – unter die Grundnahrungsmittel mit 7 % Umsatzsteuer. Aber auch hier kommt es auf die Vorliebe und Zubereitung an: Auf Kaffeebohnen und -pulver fallen 7 % an, auf Instantpulver 19 % und auch wer eine fertig aufgebrühte Tasse im Café genießt, bezahlt 19 %.  Auch Kuhmilch gilt als Grundnahrungsmittel und wird deshalb mit 7 % besteuert, hingegen Hafer- und Sojamilch als pflanzliche Alternative mit dem Regelsteuersatz von 19 %.  

Alkoholische Getränke werden ebenfalls mit 19 % besteuert. Wer es besonders prickelnd mag, zahlt auf Sekt und Co. übrigens auch noch die zu Kaiserzeiten eingeführte Schaumweinsteuer.

Und wenn wir schon bei ein bisschen Luxus sind: wer zum Schampus einen Hummer oder Kaviar möchte, zahlt darauf 19 %. Gleiches gilt für Langusten, nicht aber für Krabben. Trüffel hingegen sind steuerlich begünstigt, sie fallen wie andere Pilze unter die 7 %. Auch Kartoffeln gehören zu den Grundnahrungsmitteln, Süßkartoffeln aber nicht.

Von Gewürzen fangen wir gar nicht an – hier hängt der Umsatzsteuersatz davon ab, ob sie frisch, getrocknet oder in einer Gewürzmischung verarbeitet sind.

 

Lässt man Essen zubereiten und isst im Restaurant, zählt das als Dienstleistung und es fallen grundsätzlich 19 % an – auch wenn es sich um einen Fastfood-Burger handelt. Essen, das bestellt oder mitgenommen und zuhause verzehrt wird, wird mit 7 % versteuert.

Umsatzsteuer auf Transportmittel

Der öffentliche Nahverkehr zählt ebenfalls zum täglichen Bedarf - wenn die Strecke nicht weiter als 50 km ist. Bahn- und Taxifahrten, die weiter sind als 50 km,  werden mit dem Regelsatz besteuert. Fahren Sie allerdings mit dem Skilift, müssen Sie sich keine Sorgen machen: hier gilt immer der ermäßigte Steuersatz.

Blumen, Haustiere und Windeln

Ähnlich wie bei Gewürzen, ist es bei Blumenschmuck:  Sind die Schnittblumen frisch, sind nur 7 % fällig, ein Adventskranz aus frischen Bestandteilen ist vergleichbar mit Schnittblumen – überwiegen getrocknete Bestandteile, fallen 19 % an. Besonders beim nächsten Punkt sollte man die Sinnhaftigkeit nicht hinterfragen, denn während Schnittblumen und Trüffel zum täglichen Bedarf gehören, fallen Windeln aus dem Raster: hier sind 19 % Umsatzsteuer angesetzt. 

Unser Highlight: Während auf Pferde aller Art 7 % Mehrwertsteuer entfallen, sind es bei Eseln 19 %. Handelt es sich um eine Kreuzung aus Pferd und Esel, also ein Maultier oder einen Maulesel, sind es nur 7 %.

Fazit zur Mehrwertsteuer

Wären da nicht die vielen Ausnahmen ließen sich die Umsatzsteuersätze folgendermaßen zusammenfassen: Auf erworbene Produkte oder Dienstleistungen wird grundsätzlich der Regelsteuersatz von 19 % erhoben. Der ermäßigte Steuersatz gilt für:

  • Die meisten Nahrungsmittel und ein paar Getränke
  • Die meisten landwirtschaftlichen Produkte
  • Die meisten Bücher und Zeitschriften
  • Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen (Theater, Konzerte, Museen)
  • Fahrkarten des ÖPNV für Strecken bis 50 km
  • Übernachtungen, Beherbergungen

 

Die Politik wollte die Mehrwertsteuer in den letzten Jahren immer wieder anpassen und vereinfachen, bisher ist allerdings nicht viel passiert und wir können uns bis heute wundern, warum Tierfutter zum täglichen Bedarf zählt, Babynahrung aber nicht. Man kann sich darüber ärgern oder amüsieren – wer sein Eselsteak mit Trüffeln im Skilift isst, spart dabei immerhin Steuern, solange er nur Leitungswasser trinkt.

Gibt es eigentlich ein Land ohne Mehrwertsteuer?Es ist sicherlich tröstlich zu wissen, dass auch andere EU-Länder ähnliche Mehrwertsteuer-Kuriositäten vorweisen können. Jedoch: Im kleinsten Land der Welt, der Vatikanstadt, müssen Sie keine Mehrwertsteuer bezahlen!

 


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