Lottogewinn versteuern – das sollten Sie beachten

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
09. Januar 2024
Lesedauer:
3 Minuten
Die schnelle Antwort

Muss ein Lottogewinn versteuert werden?

  • Ein Gewinn aus Glücksspiel ist in Deutschland grundsätzlich steuerfrei.
  • Für Erträge, die mit dem Gewinn erwirtschaftet werden, wird Einkommensteuer fällig.
  • Berufsmäßige Spieler müssen aufpassen: Finanzgerichte bestätigten die Behandlung als Unternehmer.

Ein Lottogewinn ist eine rundum schöne Sache: Der Arbeitsaufwand ist überschaubar, die Beträge häufig sehr lohnend – und das Finanzamt erwartet noch nicht einmal, dass Sie Ihren Lottogewinn versteuern. Wenigstens nicht gleich. Allerdings gibt es einige steuerliche Besonderheiten im Zusammenhang mit Spiel-, Wett- und Lottogewinnen, die Sie besonders bei großen Gewinnen kennen sollten.

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Lottogewinn versteuern: Diese Regeln gelten

Grundsätzlich gilt: Spielgewinne müssen in Deutschland nicht versteuert werden. Grund dafür ist aber nicht, wie häufig vermutet, eine generelle, vom Gesetzgeber bewusst gewährte Steuerbefreiung von Wett- und Lottogewinnen. Vielmehr gilt: Spielgewinne sind in Deutschland keiner der sieben Einkunftsarten zugeordnet, auf die der Staat in unterschiedlicher Form Einkommensteuer erhebt. Gewinne aus Glücksspielen sind daher schlicht „nicht steuerbar“, wie es im Fachjargon heißt.

Für die Praxis ist dieser Unterschied irrelevant – zumindest was das Heer der Gelegenheitsspieler betrifft. Sie müssen ihren Lottogewinn nicht versteuern.

Anders sieht es aber aus, wenn Gewinne regelmäßig und in beträchtlicher Höhe fließen – und zu einer echten Einnahmequelle werden, vergleichbar einem Einkommen als Arbeitnehmer oder Selbstständigem. So haben beispielsweise bereits einige Berufsspieler vor Gericht Schiffbruch erlitten, weil sie über mehrere Jahre regelmäßig und erfolgreich an Pokerturnieren, Cash-Games oder Internetveranstaltungen teilgenommen haben. Besonders bitter: Die Gerichte bestätigten in vielen Fällen nicht nur die vom Finanzamt angesetzte Einkommensteuerpflicht der erzielten Gewinne, sondern hielten auch die Besteuerung der Umsätze für begründet (z. B. Finanzgericht Münster, Az. 15 K 798/11 U). Aus Ihrer Sicht waren die betroffenen Profispieler wie Unternehmer zu behandeln, mit allen einkommens- und umsatzsteuerlichen Konsequenzen.

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Lottogewinn und Steuern: Steuerliche Beratung immer empfehlenswert

Doch auch wenn Sie sich keine Sorgen machen brauchen, dass Sie den einmaligen Lottogewinn versteuern müssten: Mit mittel- und langfristigen steuerlichen Folgen müssen Sie trotzdem rechnen. Der Grund: Auf den Wett- oder Lottogewinn selbst zahlen Sie zwar keine Einkommensteuer – wohl aber auf die Erträge, die Sie in den Folgejahren mit Ihrem Gewinn erwirtschaften.

Fazit: Es können also aus einem Lottogewinn in den Folgejahren Steuern anfallen, die sich aus Einkünften ergeben, die mit dem Lottogewinn erzielt wurden. Wenn Sie beispielsweise einmal den Eurojackpot gewonnen haben, ist dieser Gewinn steuerfrei. Die Erträge aus der Anlage des Gewinns jedoch in der Regel nicht.

Wenn Sie beispielsweise Ihren Lottogewinn in den Kauf von Immobilien investieren und daraus Mieteinnahmen erzielen, müssen Sie diese Mieteinnahmen versteuern. Gleiches gilt für alle anderen steuerbaren Einkünfte: von Kapitalerträgen – wie Zinsen oder Dividenden – bis hin zu den Unternehmensgewinnen aus einer gekauften Beteiligung oder Firma.

Deshalb sollten Sie bei großen Lottogewinnen in jedem Fall sehr genau überlegen, wie Sie das Geld mittelfristig investieren und steueroptimiert anlegen wollen. Dabei ist es aus steuerlicher Sicht meist auch empfehlenswert, einen Profi (Vermögens- oder Steuerberater) zu konsultieren.

Lottogewinn verschenken: Schenkungssteuer beachten

Sie möchten Ihr Glück teilen? Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, einen Teil Ihres Gewinns zu verschenken, dann müssen Sie die Schenkungssteuer beachten. Für Schenkungen gelten Freibeträge abhängig vom Grad der Verwandtschaft. Bei Schenkungen an die eigenen Kinder liegt der Freibetrag beispielsweise bei 400.000 Euro. Im Rahmen dieser Freibeträge bleiben Schenkungen steuerfrei. Ab einer bestimmten Summe fällt aber Schenkungssteuer an. Diese muss von den Beschenkten entrichtet werden.


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