Lohnsteuerjahresausgleich: Tipps für Ihre Steuer

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
31. Januar 2024
Lesedauer:
2 Minuten
Die schnelle Antwort

Wie kann ich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückbekommen?

  • Als Arbeitnehmer:in durch Abgabe der freiwilligen Einkommensteuererklärung.
  • Früher hieß die freiwillige Steu­er­er­klä­rung Lohnsteuerjahresausgleich: Hier wurde der Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber korrigiert.

Wer Lohn oder Gehalt bezieht, muss jeden Monat Lohnsteuer zahlen. Vielen Arbeitnehmer:innen wird dabei zu viel abgezogen. Wenn sie ihr Geld vom Finanzamt wiederhaben möchten, müssen sie deshalb selbst aktiv werden. Früher gab es dafür den automatischen Lohnsteuerjahresausgleich des Finanzamts am Ende des Kalenderjahres. Heute dagegen müssen Sie eine freiwillige Steuererklärung abgeben, wenn Sie Ihr Geld zurückhaben wollen.

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Lohnsteuerjahresausgleich und Steuererklärung: Die Unterschiede

Im Alltag wird der Begriff Lohnsteuerjahresausgleich häufig mit der Einkommensteuererklärung gleichgesetzt. Das ist allerdings nicht ganz korrekt. Der Begriff Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet zwei Verfahren, mit denen Arbeitnehmer:innen am Ende eines Steuerjahres die zu viel gezahlte Lohnsteuer automatisch erstattet wurde bzw. wird. Es handelt sich dabei um:

  • den Lohnsteuerjahresausgleich des Finanzamts
  • den Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber

Aber Achtung: Beide Verfahren umfassen ausschließlich die gezahlte Lohnsteuer eines:einer Arbeitnehmer:in!

 

Wichtig: Steuererklärung Während der (automatische) Lohnsteuerjahresausgleich des Finanzamts bereits Anfang der 90er-Jahre durch die heutige freiwillige Steuererklärung (Antragsveranlagung) für Arbeitnehmer:innen abgelöst wurde, wird der Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen auch heute noch ausgeführt. Für Sie als Arbeitnehmer:in ist daher nur die Einkommensteuererklärung oder kurz Steuererklärung von Bedeutung.

 

Darin liegt auch der wesentliche Unterschied zur Einkommensteuererklärung, egal ob als Pflichtveranlagung oder Antragsveranlagung. Denn jene umfasst nicht nur die Lohneinkünfte eines:einer Arbeitnehmer:in, sondern sämtliche Einkunftsarten (also
z. B. auch Kapitaleinkünfte, zusätzliche Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, aus Vermietung etc.).

Mehr Infos im Artikel
Wann muss ich eine Steuererklärung machen?

Merkmale der Einkommensteuererklärung

In der Einkommensteuererklärung wird also das Gesamteinkommen eines:einer Steuerpflichtigen erfasst und besteuert, nicht nur Lohn oder Gehalt. Im Gegenzug haben Sie auch die Möglichkeit, zusätzliche Kosten geltend zu machen (beispielsweise Renovierungs- oder Sanierungskosten als Vermieter:in, Betriebsausgaben oder Firmenwagen bei selbstständiger Tätigkeit usw.). Das bietet Ihnen in der Regel Vorteile und zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten. Doch egal ob Antrags- oder Pflichtveranlagung: Ein gutes Steuererklärungsprogramm ist dabei fast immer unverzichtbar, weil es Sie auf Gestaltungsmöglichkeiten hinweist und Ihnen hilft, formale Fehler in der Steuererklärung zu vermeiden.

Für jede einzelne Einkunftsart gibt es bei der Einkommensteuererklärung eigene Formulare, die sogenannten Anlagen. Lohn oder Gehalt werden in der Einkommensteuer beispielsweise in die Anlage N (für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) eingetragen. Da das Finanzamt den automatischen Lohnsteuerjahresausgleich abgeschafft hat, müssen Sie heute aber selbst aktiv werden: Wenn Sie sich zu viel entrichtete Lohnsteuer zurückholen wollen, geht das nur über eine freiwillige Einkommensteuererklärung (Antragsveranlagung). 

 

Praxis-Tipp: Lohnsteuerjahresausgleich ist passé Den Begriff Lohnsteuerjahresausgleich können Sie aus Ihrem Gedächtnis streichen und stattdessen durch die freiwillige Einkommensteuererklärung ersetzen.


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