Frag den Steueranwalt: Kapitalerträge versteuern
Durch die Popularität von Online-Brokern wie Trade Republic, Scalable und S-Broker stellt sich vielen die Frage, wie mit Gewinnen aus Aktienverkäufen, Dividenden und weiteren Erträgen umzugehen ist. Wie Sie ihre Kapitalerträge richtig versteuern, erklärt Ihnen Steueranwalt Stefan Heine.
Mit einer Steuersoftware erstellen Sie Ihre Steuererklärung schneller, sicherer und einfacher. Welche ist die richtige für Sie? In unserem Steuersoftware-Vergleich finden Sie eine passende Lösung.
Kapitalerträge versteuern: So geht’s bei Dividenden, Zinsen und Co.
Die Frage an den Steueranwalt Stefan Heine: Wie müssen Gewinne aus dem Aktienhandel, Dividenden, Zinsen und Co. in der Steuererklärung angegeben werden?
Die Antwort: Durch die Popularität von Online-Brokern wie Trade Republic, S-Broker und anderen stellt sich vielen die Frage, wie mit Gewinnen aus Aktienverkäufen, Dividenden und weiteren Erträgen umzugehen ist. Wenn ein Unternehmen Dividenden ausschüttet, Zinsen bei Sparbüchern oder Bausparverträgen anfallen oder Aktien gewinnbringend verkauft werden, zählt all das zu den „Einkünften aus Kapitalvermögen“. Diese Kapitalerträge können in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, müssen aber nicht. Gerade wenn keine Freistellungsaufträge hinterlegt sind, ist es aber sinnvoll. Im Detail gibt es hierzu aber ein paar Besonderheiten zu beachten.
Kapitalerträge richtig in der Steuererklärung angeben – die Anlage KAP
Kapitalerträge, etwa aus Aktien oder Fonds, unterliegen der sogenannten Abgeltungssteuer. Das heißt: Der Staat bekommt einen prozentualen Teil von den Kapitaleinkünften. Entweder passiert das nach dem persönlichen Steuertarif – der kann bei bis zu 42 Prozent für Spitzenverdiener:innen liegen – oder pauschal mit 25 Prozent Kapitalertragssteuer. Um festzustellen, was für die steuerzahlende Person günstiger ist, bieten gute Steuer-Tools die sogenannte „Günstigerprüfung“ an; es wird also gecheckt, ob der persönliche Steuersatz oder der Abgeltungssteuersatz günstiger ist.
Beispiel Kapitalerträge
Wer bei der Bank XYZ 100 Euro Kapitalerträge bei einem persönlichen Steuertarif von 42 Prozent hat, fährt günstiger mit dem Abgeltungssteuersatz. Die Person muss 25 Prozent der 100 Euro versteuern, also 25 Euro.
Wie viel Kapitalerträge jeweils vorliegen, schicken die Institutionen wie Banken oder Versicherungen einmal im Jahr als Steuerbescheinigung zu. Dort wird meist aufgelistet: Kapitalerträge, Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags (dazu unten mehr), Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.
Diese Daten müssen von allen Institutionen, bei denen Kapitalerträge vorliegen, für das entsprechende Steuerjahr gesammelt und zusammengerechnet werden. Diese Daten werden dann entsprechend in der sogenannten Anlage KAP eingetragen und so lassen sich die zu viel gezahlten Steuern, die die Bank bereits an das Finanzamt abgeführt hat, zurückholen.
Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag richtig abdecken
Eine einfachere Möglichkeit als das Zusammenrechnen für die Anlage KAP kann die Nutzung des Freibetrags sein. Dieser liegt aktuell bei 801 Euro (1.602 Euro für Paare) pro Steuerjahr und soll ab 2023 auf 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro für Paare) steigen. Dieser Betrag kann über verschiedene Banken aufgeteilt werden, je nachdem, welche Kapitalerträge wo zu erwarten sind. Die Konsequenz dessen ist, dass die Bank die jeweiligen Steuern auf die Erträge erst dann überweist, wenn diese über dem eingereichten Freistellungsauftrag liegen. Wichtig: Alle erteilten Freistellungsaufträge dürfen zusammen nicht über dem Höchstbetrag liegen.
Beispiel Kapitalerträge mit FreistellungsauftragBei der Bank XYZ ist ein Freistellungsauftrag von 25 Euro hinterlegt. Da im Steuerjahr 25 Euro zu zählen wären, ist der Freistellungsauftrag optimal genutzt. Da keine Kapitalertragsteuer abgeführt wurde, braucht man die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung nicht einzutragen. Anders gesagt: Die Steuer wird nicht ans Finanzamt abgeführt und bleibt auf dem Konto.
Kapitalerträge und Steuererklärung: Drei schnelle Tipps für Profis
- Wer einen nicht-deutschen Anbieter fürs Trading bzw. die Geldanlagen nimmt, erhält oft keine übersichtlich aufbereitete Steuerbescheinigung. Dadurch kann mehr Rechnerei für die Steuererklärung nötig sein.
- Es kann steuertaktisch klug sein, eine schlecht laufende Aktie mit Verlust zu verkaufen. Denn die Verluste werden mit den Gewinnen aus anderen Erträgen gegengerechnet. Mit etwas Geschick bleibt man so unter dem Freibetrag. Wer dennoch an die Aktie glaubt, kann sie sich am Tag nach dem Verkauf auch wieder ins Depot legen und muss dann ggf. nur die Bearbeitungsgebühr des Anbieters zahlen.
- Ob die Variante mit den Freistellungsaufträgen oder das Zusammenrechnen in der Anlage KAP genutzt wird, ist für die Steuerlast grundsätzlich egal. Es gibt lediglich den Unterschied, ob man sich das Geld vom Staat zurückholen muss (Variante Anlage KAP) oder nicht (Freistellungsaufträge).
Gibt es weitere Fragen? Stefan Heine, Steueranwalt und Kopf des Online-Steuer-Tools smartsteuer, beantwortet sie euch. Schickt dazu eine E-Mail an hilfe@smartsteuer.de.