Handwerkerleistungen absetzen und Steuern sparen

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
10. Februar 2023
Lesedauer:
2 Minuten

Die Terrasse muss neu gemacht werden – und wenn Sie schon dabei sind, soll auf die schönen neuen Sandsteinplatten auch gleich ein schicker Wintergarten gestellt werden? Dann sollten Sie schon bei der Auftragsvergabe an Ihre Steuererklärung denken. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Handwerkerleistungen absetzen. Wann das Finanzamt Ihnen einen Teil der Rechnung zahlt, welche Grenzen es gibt und worauf Sie achten sollten, lesen Sie hier.

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Handwerkerleistungen absetzen: Diese Steuerermäßigung gibt es

Mit den Handwerkerleistungen ist es ähnlich wie mit den haushaltsnahen Dienstleistungen: Auch die Kosten für handwerkliche Arbeiten können Sie steuerlich absetzen – und zwar werden 20 % der Kosten direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten einschließlich Maschinen- und Fahrtkosten, die eventuell in der Rechnung enthalten sind. Materialkosten und andere Positionen werden nicht angerechnet. Immerhin können Sie auf diese Weise bis zu 6.000 Euro Handwerkerleistungen absetzen – und Ihren Einkommensteuerbetrag damit um bis zu 1.200 Euro reduzieren.

Die wichtigste Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Handwerkerleistungen ist, dass Sie den Auftrag als Privatperson vergeben und dass die Arbeiten in Zusammenhang mit einer selbst genutzten Immobilie stehen. Steuerlich gefördert werden alle Arbeiten zur Renovierung oder Verschönerung von Räumen, Einrichtung oder Grundstücken. Das heißt: Handwerkerleistungen absetzen können Sie auch bei Dach- oder Kellerausbau, dem Anbau von Wintergarten oder Garage, und auch dann, wenn Sie den Garten von der Landschaftsgärtnerei anlegen lassen.
 

Praxis-Tipp: Erst einziehenNeubauten sind von der Förderung der Handwerkerleistungen ausgenommen. Sie sollten daher erst einziehen, bevor Sie kleinere Arbeiten vergeben – dann können Sie diese Handwerkerleistungen absetzen.


Diese Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie Handwerkerleistungen absetzen wollen:

  • Die Arbeitskosten müssen als eigene Position auf der Rechnung ausgewiesen werden. Eine pauschale, prozentuale Aufteilung des Rechnungsbetrages in Arbeits- und Materialkosten ist zulässig.
  • Die Handwerkerleistungen müssen für eine von Ihnen selbst genutzte (bewohnte) Immobilie erbracht worden sein.
  • Das Finanzamt akzeptiert Handwerkerleistungen in der Steuererklärung in der Regel auch dann, wenn (z.B. bei Wartungsverträgen) der Anteil der Arbeitskosten aus einer Anlage zur Rechnung (und nicht aus der Rechnung selbst) hervorgeht.
  • Denken Sie daran, dass Sie die Rechnung überweisen müssen. Das Finanzamt verlangt außer der Rechnung auch einen Überweisungsbeleg oder Kontoauszug, Barzahlung führt zum Verlust des Steuervorteils.
  • Wenn Sie umziehen, können Sie sowohl die Handwerkerleistungen für die Renovierung der alten, als auch der neuen Wohnung absetzen.

Handwerkerleistungen absetzen: Die besten Tipps

Größere Maßnahmen auf mehrere Jahre verteilen
Wenn Sie größere, voneinander unabhängige Maßnahmen planen – beispielsweise den Bau einer Garage, eine neue Gartenanlage und den Bau eines Wintergartens – dann verteilen Sie die Maßnahmen auf 3 Jahre. Auf diese Weise können Sie den maximalen jährlichen Förderbetrag von 6.000 Euro dreimal in Anspruch nehmen und die Handwerkerleistungen vollständig absetzen.


Andere steuerliche Vergünstigungen im Blick behalten

Die Handwerkerleistungen können sich mit anderen Arbeiten überschneiden, die der Staat ebenfalls steuerlich fördert (Gartenarbeiten können beispielsweise auch als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden). Deshalb sollten Sie vor Beginn der Arbeiten prüfen, welche Arbeiten wo einzuordnen sind, und wie Sie alle möglichen Höchstgrenzen ausschöpfen können.


Steuerabzug auch für Mieter:innen
Auch als Mieter:in können Sie (z.B. im Rahmen kleinerer Schönheitsreparaturen) die Kosten für Handerkerleistungen absetzen. Weitere absetzbare Handwerkerleistungen für Mieter:innen sind etwa Wartungsverträge (z. B. Heizungsbau, Schornsteinreinigung oder Gartenpflege). Wichtig ist: Die Arbeiten müssen von Ihnen beauftragt und direkt bezahlt werden.


Ferienwohnung im Ausland renovieren
Handwerkerleistungen absetzen können Sie übrigens nicht nur für Ihren Erstwohnsitz. Sogar die Renovierungskosten für eine Ferienimmobilie im EU-Ausland (oder im europäischen Wirtschaftsraum) können Sie steuerlich geltend machen.  


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