
Im Juli 2021 ereignete sich in Teilen Deutschlands eine Flutkatastrophe. Die Finanzverwaltung gab aus diesem Anlass einen Katastrophenerlass bekannt. Dieser gewährte von der Flut Betroffenen steuerliche Unterstützungsmaßnahmen.
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Katastrophenerlass in verschiedenen Bundesländern
Die Flutkatastrophe, die sich in Teilen Deutschlands im Juli 2021 ereignete, verursachte viele Todesopfer und enorme wirtschaftliche Schäden. Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau sollten Wirtschaft und Privatpersonen unterstützen. Neben den Sonderabschreibungsmöglichkeiten gewährte das Finanzministerium unter anderem zu folgenden Aspekten erleichternde Maßnahmen:
- Steuervorauszahlungen konnten angepasst werden
- Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen
- Verlust von Buchführungsunterlagen
- Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen
Das Bayerische Landesamt für Steuern hatte entsprechende Maßnahmen in einem Erlass veröffentlicht.
Von der Hochwasser-Katastrophe Betroffene konnten sich bezüglich steuerlicher Hilfsmaßnahmen an ihr Finanzamt vor Ort wenden.
Es gab zudem vereinfachte Antragsformulare für Bürger:innen in Nordrhein-Westfalen (finanzverwaltung.nrw/unwetter).
Das Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler war selbst von der Zerstörung durch die Flut betroffen.
Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Flutopfer wurden verlängert
Die Steuererleichterungen für Betroffene der Flutkatastrophe vom Juli 2021 wurden zudem von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westphalen im Nachgang um weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert. Die Maßnahmen waren ursprünglich nur bis Ende des Jahres 2021 vorgesehen.