Energie und Steuern sparen – 10 nachhaltige Steuertipps

Bernhard Köstler
Zuletzt aktualisiert:
04. März 2024
Lesedauer:
9 Minuten
Die schnelle Antwort

Wie kann ich hohe Energiekosten nachhaltig senken und zudem Steuern sparen?

  • Bei energetischen Sanierungen sind 20 Prozent der Aufwendungen verteilt über 3 Jahre steuerlich absetzbar. 

Die Preise für Gas, Öl und Strom erreichen immer neue Rekordhöhen. Privathaushalte und Unternehmen müssen sich einer echten finanziellen Herausforderung stellen, insbesondere bei Strom, Heizen und Tanken. Mit cleveren Steuertipps können Sie den Folgen der hohen Energiepreise entgegenwirken.

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Steuern sparen mit Photovoltaik

Viele Eigenheimbesitzer:innen spielen angesichts der extrem hohen Strompreise mit dem Gedanken, eine  Photovoltaikanlage auf dem Dach ihres Eigenheims oder Carports installieren zu lassen. 

Der steuerliche Clou seit 2022: Die Einnahmen, die durch die Einspeisung des Stroms erzielt werden, dürfen bei kleinen Photovoltaikanlagen seit 1.1.2022 steuerfrei kassiert werden. 

Die Steuerbefreiung winkt für Anlagen bis 30 kWp (Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien) und 15 kWp pro Wohnung oder Gewerbeeinheit bei übrigen Gebäuden (Mehrfamilienhäuser).

 

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Holzofen als Wärmealternative

Wem der Kauf einer Photovoltaikanlage zu teuer war, konnte auch mit dem Einbau eines Holzofens Energiekosten sparen. Auch hier winkt eine steuerliche Vergünstigung. Denn die Kosten für die Arbeitsleistung, die ein Handwerksbetrieb für den Einbau des Holzofens berechnet, sollten in der Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen zur Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Das Finanzamt rechnet 20 Prozent der Arbeitsleistung, maximal 1.200 Euro pro Jahr, auf die festgesetzte Steuer an.

Für den Nachweis gelten folgende Voraussetzungen:

  • Es muss eine aufgeschlüsselte Rechnung vorliegen. Die Aufschlüsselung ist notwendig, weil es nur für die Arbeitsleistung (Monteurstunde) und nicht für das Material (Holzofen) eine Steueranrechnung gibt.
  • Die Rechnung muss unbar beglichen werden, also per Überweisung oder Abbuchung.
  • Diese beiden Nachweise müssen der Steuererklärung nicht beigefügt werden. Sie sind aber bei Anforderung dem Finanzamt vorzulegen.

Energetische Sanierung

Eigenheimbesitzer:innen, die sich für die energetische Sanierung ihres Eigenheims entscheiden, müssen abwägen, ob sie mit den staatlichen Förderungen oder mit der Steuerermäßigung für energetisches Sanieren finanziell besser fahren. Das Finanzamt beteiligt sich mit einer Steueranrechnung von 20 Prozent der Ausgaben, maximal mit einer Steueranrechnung von 40.000 Euro.

Voraussetzung für die Steueranrechnung ist die Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens, dass energetische Sanierungsleistungen erbracht wurden. Die Steueranrechnung erfolgt über drei Jahre verteilt (§ 35c EStG).

Leider wird die Steueranrechnung nur über drei Jahre verteilt auf die Steuerschuld des Immobilieneigentümers angerechnet. Die Sanierung sollte also frühzeitig vor dem Ruhestand durchgeführt werden. Denn sollten im Ruhestand keine Steuern mehr bezahlt werden, würde auch die Steueranrechnung in diesen Jahren wegfallen.  

 

Wichtig: Entweder – OderSteuerermäßigung für energetisches Sanieren und staatliche Förderungen schließen sich gegenseitig aus. Sobald eine staatliche Förderung in Anspruch genommen wird, scheidet die Steueranrechnung aus.

Mehr Infos im Artikel
Energetische Sanierung: So erhalten Sie den Steuerbonus

Energiepreispauschale aus Entlastungspaket 2022

Angesichts steigender Energiepreise hat die Bundesregierung in einem Energieentlastungspaket 2022 eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro vorgesehen. Diese Pauschale ist einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet: Bei vielen Erwerbstätigen kamen die 300 Euro nicht in voller Höhe an. Als erwerbstätig gelten Arbeitnehmer:innen der Lohnsteuerklassen 1 bis 5, Minijobbende und Selbstständige.

Hat der Arbeitgeber die EPP im Jahr 2022 nicht ausbezahlt, kann die Auszahlung durch das Finanzamt in der Steuererklärung 2022 beantragt werden. 

Auch Rentner:innen steht eine EPP in Höhe von 300 Euro zu, wenn Sie 2022 eine gesetzliche Rente bezogen haben. Die EPP ist einkommensteuerpflichtig. Da die Deutsche Rentenversicherung die EPP dem Finanzamt mitteilt, müssen Rentner die EPP nicht in ihrer Steuererklärung eintragen. Die Besteuerung erfolgt automatisch, sollte ein Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein.

 

Praxis-Tipp: Als Rentner:in oder Student:in von der Pauschale profitierenRentner:innen bekamen zusätzlich die Energiepreispauschale für Erwerbstätige, wenn sie 2022 teilweise noch in einem Anstellungsverhältnis standen oder 2022 nebenberuflich tätig wurden. Dabei genügte es, wenn sie 2022 – wenn auch nur kurze Zeit – als Minijobbende arbeiten. Rentner:innen profitieren 2022 also bestenfalls von einer EPP in Höhe von 600 Euro. 

Auch Studierende erhielten für 2022 eine EPP in Höhe von 200 Euro, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die EPP für Studierende  ist nicht einkommensteuerpflichtig. Der Antrag war unter einmalzahlung200.de möglich. Informationen und FAQ finden sich beim BMBF


Fahrgemeinschaft zur Arbeit

Das Tanken wird gerade für Pendler:innen, die täglich weite Strecken zur Arbeit zurücklegen müssen, zur finanziellen Herausforderung. Ein guter Grund für das Bilden einer Fahrgemeinschaft – man spart Energiekosten (= Kraftstoffpreise) und die Fahrtkosten können steuerlich geltend gemacht werden.

Wichtig zu wissen: Wechselt sich die Fahrgemeinschaft mit dem Fahren ab, können alle Insassen die volle Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehen. Das gilt auch für passive Mitfahrer:innen. Die Entfernungspauschale beträgt 30 Cent für die ersten 20 Kilometer für die einfache Strecke und 38 Cent ab dem 21. Kilometer. 

 

Praxis-Tipp: Mit Partner:in fahren Als Fahrgemeinschaft gelten übrigens auch Eheleute, die im gemeinsamen Auto zur Arbeit pendeln. Beide dürfen in Anlage N der Steuererklärung die Entfernungspauschale für alle Fahrttage geltend machen.

Aufs Firmenfahrrad umsteigen

Ist der Weg in die Arbeit nicht allzu weit, können Pendler:innen vom Auto ggfs. auf ein (elektronisches) Firmenfahrrad umsteigen. Das spart nicht nur Energiekosten, sondern auch den Anschaffungspreis für ein Fahrrad. Der Grund: Kauft der Arbeitgeber das Fahrrad / E-Bike und überlässt es einem:einer Mitarbeiter:in, so ist dieser Vorgang unter bestimmten Voraussetzungen lohnsteuerfrei. Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass das Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellt wird.

Der Arbeitgeber kann auch den weiteren Familienmitgliedern seiner Mitarbeiter:innen Firmenfahrräder überlassen. Auch hier gilt die Steuerfreiheit.

Praxis-Tipp: Pendlerpauschale zusätzlich nutzen Weiterer steuerlicher Clou: Fahren Arbeitnehmer:innen mit dem Firmenfahrrad zur Arbeit, können sie dennoch die Werbungskosten in Höhe der Entfernungspauschale geltend machen.


Sammelbeförderung

Eine weitere Möglichkeit, Spritkosten für die Fahrten zur Arbeit zu reduzieren, ist eine kostenlose Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber. Das bedeutet: Der Arbeitgeber sammelt Mitarbeiter:innen z. B. mit einem Bus am Wohnsitz ein, fährt sie zur ersten Tätigkeitsstätte und setzt sie nach Feierabend wieder zuhause ab. Die unentgeltliche Sammelbeförderung ist für Arbeitnehmer:innen meist steuerfrei.

 

Hinweis: Entfernungspauschale entfällt bei Sammelbeförderung Steuerfrei ist die Sammelbeförderung, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist (aufgrund sehr langer Fahrzeit) oder wenn alle Arbeitnehmer:innen gemeinsam um eine bestimmte Uhrzeit ihre Arbeit aufnehmen sollen. Chauffiert der Arbeitgeber seine Mitarbeiter:innen zur Arbeit, dürfen diese in ihren Steuererklärungen die Entfernungspauschale nicht mehr als Werbungskosten geltend machen.

Tankgutschein als Gehaltsextra

Wer sich das Tanken kaum mehr leisten kann, sollte seinen Arbeitgeber um einen kleines Gehaltsextra bitten. Die Rede ist von einem monatlichen Tankgutschein. Diese Zuwendung ist steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Wert des Gutscheins auf 50 Euro im Monat begrenzt ist und wenn der Gutschein zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausbezahlt wird.

Beispiel: Tankgutschein zusätzlich oder aus Gehaltskürzung?Klaus Blum bekommt einen Bruttoarbeitslohn von 3.000 Euro. Blum und sein Arbeitgeber vereinbaren die Zuwendung eines monatlichen Tankgutscheins in Höhe von 50 Euro im Monat. Variante A: Blum bekommt deshalb nur noch einen Bruttoarbeitslohn von 2.950 Euro. Variante B: Der Bruttoarbeitslohn bleibt bei 3.000 Euro und den Gutschein gibt es on top.

Lohnsteuerlich gilt aufgrund der Vereinbarung Folgendes:

  Variante 1: Kürzung Bruttoarbeitslohn Variante 2: Gutschein on top
Steuerfreiheit des Gutscheins nein ja
Begründung Sachzuwendung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung ist schädlich für Steuerfreiheit. Der Gutschein wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet.

Lohnsteuerfreibetrag beantragen

Bei längeren Wegstrecken zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte profitieren Arbeitnehmer:innen in der Regel von einem hohen Werbungskostenabzug.

Um nicht bis zur Abgabe der Steuererklärung 2024 warten zu müssen und von den höheren Werbungskosten und der damit verbundenen Steuerminderung profitieren zu können, empfiehlt es sich, einen Lohnsteuerfreibetrag 2024 beim Finanzamt zu beantragen. Dadurch behält der Arbeitgeber 2024 Monat für Monat weniger Lohnsteuer ein.

Damit das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag festsetzt, muss das Formular „Lohnsteuerermäßigung 2024“ ausgefüllt werden. 

Mobilitätsprämie beantragen

Zahlt ein:e Steuerzahler:in keine Steuern, weil das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, kann es sich trotzdem lohnen, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Denn beträgt die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder die Fahrtstrecke bei Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung mehr als 20 Kilometer, zahlt das Finanzamt eine Mobilitätsprämie aus.

 

Praxis-Tipp: Die freiwillige Steuererklärung lohnt sich Erstmals für 2021 kann die Mobilitätsprämie beantragt werden. Die Beteiligung des Finanzamts an den Fahrtkosten zur Arbeit reicht ggfs. für eine Tankfüllung. Also nicht freiwillig auf diese Prämie verzichten und selbst als Geringverdiener:in eine Steuererklärung  samt Anlage Mobilitätsprämie beantragen!

Mehr Infos im Artikel
Mobilitätsprämie für Geringverdienende

Weitere Steuertipps rund um das Thema Energie

Jobticket: Der Arbeitgeber darf sich an den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln beteiligen. Besonders beliebt ist derzeit die Gewährung eines 49-Euro-Tickets durch den Arbeitgeber. Gibt es dieses Gehaltsextra zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und handelt es sich um ein Ticket im Nahverkehr, ist das Jobticket steuerfrei.

Minijobs: Steuerfreie Gehaltsextras, bei denen Steuern und Energie gespart werden können, darf ein Arbeitgeber auch Minijobber:innen zuwenden.

Homeoffice: Um Fahrtkosten zu sparen, können Arbeitnehmer:innen verstärkt im Homeoffice arbeiten. Vorteil: An Tagen, an denen ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wurde, winkt ein Werbungskostenabzug von 6 Euro, maximal 1.260 Euro im Jahr.


Profilfoto Bernhard Köstler

Bernhard Köstler

Bernhard Köstler ist Dipl.-Finanzwirt, Journalist und Fachbuchautor.

Er ist seit 1991 in der Münchener Finanzverwaltung tätig.

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