Wann muss ich als Selbstständige:r eine elektronische Steuererklärung einreichen?

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
21. April 2023
Lesedauer:
3 Minuten

Viele Steuerzahler:innen sind irritiert: Sie reichen beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung in Papierform ein, und bekommen Wochen oder sogar Monate später ein Schreiben des Finanzamts mit der Aufforderung, eine elektronische Steuererklärung einzureichen. Betroffen sind meist Selbstständige und Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen. Wann die Steuererklärung in Papierform nicht ausreicht und Sie eine elektronische Steuererklärung einreichen müssen, lesen Sie in diesem Beitrag.

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Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung ist grundsätzlich nicht neu, nur wissen das viele nicht. Das Finanzamt erwartet eine elektronische Einkommensteuererklärung von allen Steuerzahler:innen, die Gewinneinkünfte - wie beispielsweise Selbstständige - erzielen. Als Gewinneinkünfte werden folgende Einnahmen bezeichnet:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Anlage L)
  • Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb (Anlage G)
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Anlage S)

Füllen Sie also eine dieser Anlagen zur Einkommensteuererklärung aus, ist die elektronische Einkommensteuererklärung für Sie grundsätzlich verpflichtend.

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Elektronische Steuererklärung: Welche Ausnahmen gibt es für Selbstständige?

Wie so oft in der Steuergesetzgebung gilt aber: kein Grundsatz ohne Ausnahmen! Gerade im deutschen Steuerrecht gibt es sehr viele Ausnahmen und Detailregelungen. Selbst wenn Sie zur Abgabe einer elektronischen Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen darauf pochen, Ihre Einkommensteuererklärung weiterhin in Papierform ans Finanzamt zu schicken. Das ist in den folgenden Ausnahmefällen möglich:

  1. Ihre Gewinneinkünfte als Selbstständige:r liegen unter 410 EUR pro Jahr und Sie haben neben den Gewinneinkünften auch Einkünfte als Arbeitnehmer:in, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen. In diesem Fall akzeptiert das Finanzamt weiterhin eine Einkommensteuererklärung in Papierform.
  2. Sie stellen einen Härtefallantrag. Dieser hat Aussicht auf Erfolg, wenn Sie (altersbedingt oder aus anderen plausiblen Gründen) keinen PC nutzen oder nur einmalig Gewinneinkünfte erzielen. In diesem Fall sollten Sie - zusammen mit der Papier-Einkommensteuererklärung - einen formlosen Antrag beim Finanzamt einreichen:

Muster:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, dass Sie mich von der Abgabe einer elektronischen Einkommensteuererklärung befreien. Die elektronische Übermittlung meiner Einkommensteuererklärung stellt für mich eine unbillige Härte dar, weil ich

  • extra einen PC kaufen müsste, der die Voraussetzungen für die Übermittlung hat (mein PC ist veraltet, ich nutze keinen PC, kenne mich nicht aus etc.).
  • Ich erzielte nur einmalig (z. B. aus einem gewerblichen Fond) Gewinneinkünfte
  • Andere Gründe: .................................

Fehlt ein solcher Antrag in Verbindung mit der Papier-Einkommensteuererklärung, wird das Finanzamt diese Einkommensteuererklärung nicht bearbeiten und Sie zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung auffordern.

Elektronische Steuererklärung: Diese Vorteile bringt Ihnen eine Steuersoftware

Anstatt eines Härtefallantrags empfiehlt es sich jedoch, die elektronische Steuererklärung mit Hilfe einer Steuersoftware zu übermitteln. Diese Steuerberechnungsprogramme ermöglichen Ihnen nicht nur die elektronische Übermittlung, sie geben Ihnen auch Tipps und Tricks an die Hand, wie Sie speziell Ihre Gewinneinkünfte gezielt drücken und somit Steuern sparen können.

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