
Das Thema Steuerklassen ist primär für verheiratete Paare von Interesse. Die Wahl der Steuerklasse hat oft Auswirkungen auf die steuerliche Belastung durch das Finanzamt. Doch oft ist die Steuerklassenkombination bzw. die Steuerklassenwahl nicht optimal. Themen wie Ehegattensplitting, Lohnersatzleistungen und Gütertrennung sind zu beachten. Die Steuerklassenwahl lässt sich ändern. Hier erfahren Sie, wie!
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Das Ehegattensplitting
Nach einer Heirat ändert sich oft die steuerliche Veranlagung von Finanzamt der Einkommensteuer der beiden Ehepartner. Die erste wichtige Entscheidung: Wollen beide Partner zusammen oder getrennt bei der Steuererklärung veranlagt werden?
Bei der gemeinsamen Besteuerung summiert man das Einkommen und teilt es dann durch zwei (Splitting). Dies ist das sogenannte Ehegattensplitting. Die Lohnsteuer des jeweiligen Ehepartners wird dann von diesem Wert berechnet und natürlich wieder mit zwei multipliziert. Die Konsequenz ist eine Lohnsteuerpflicht für jeden Partner und die Versteuerung des halben Gesamteinkommens durch jeden Partner.
Steuerklassenwechsel - das Antragsformular
Den Wechsel der Steuerklasse müssen beide Ehepartner bei Ihrem zuständigen Finanzamt mit dem folgenden Formular beantragen. Nutzen Sie zur Antragstellung hierzu das folgende Formular zum Steuerklassenwechsel des Bundesfinanzministeriums: