Steuerklasse 3

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
03. März 2022
Lesedauer:
2 Minuten

Die Lohnsteuerklasse III ist ein Privileg von verheirateten Paaren. Die Lohnsteuerklasse III kann von einem Ehepartner nur dann gewählt werden, wenn der andere Ehepartner gleichzeitig die Lohnsteuerklasse V wählt. Die Lohnsteuerklasse III ist die Steuerklasse, bei der die niedrigste zu zahlende Steuer anfällt.

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Besonderheit bei Steuerklasse 3

Bei der Lohnsteuerklasse III werden alle Freibeträge für beide Ehepartner berücksichtigt, während der Ehepartner mit der Lohnsteuerklasse V auf die Freibeträge verzichtet. Mit dieser Kombination wird verdeutlicht, dass beide Ehepartner mit der Ehe auch eine Einkommensgemeinschaft eingegangen sind und in der Folge gemeinsam besteuert werden.

Verdoppelter Grundfreibetrag

Für die Lohnsteuerklasse III gilt der verdoppelte Grundfreibetrag von 20.694 Euro für das Jahr 2022, der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.200 Euro (ab 2022, davor 1.000 Euro), der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro und die vom Einkommen abhängige Vorsorgepauschale. Im Gegensatz zu den anderen Steuerklassen besteht hier die Möglichkeit, mit der klugen Aufteilung der Lohnsteuerklassen III und V die Steuerlast zu minimieren und das eigene monatliche Nettoeinkommen zu erhöhen. Da alle Freibeträge von dem Ehepartner mit der Lohnsteuerklasse V auf den Ehepartner mit der Lohnsteuerklasse III übertragen wurden, sollte Letzterer der Allein- oder Hauptverdiener in der Ehe sein. Als solcher profitiert er davon, dass die Steuerpflicht und mit ihr die Steuerprogression erst spät einsetzt.

Der Ehepartner mit der Lohnsteuerklasse V verzichtet zwar auf diesen Vorteil, jedoch werden beide Ehepartner gemeinsam geringer besteuert, da das höhere Einkommen des Besserverdienenden prozentual mehr belastet wird als das eigene. Die Lohnsteuerklasse V sollte deshalb der Ehepartner wählen, der selbst kein Arbeitnehmer ist oder weniger verdient. Es gilt meistens, dass die Vorteile der Lohnsteuerklasse III schon dann einsetzen, wenn der Ehepartner mindestens 60 Prozent zum gemeinsamen Einkommen oder mehr beiträgt. Der andere Ehepartner wählt entsprechend die Lohnsteuerklasse V, wenn der eigene Beitrag zum gemeinsamen Einkommen 40 Prozent oder weniger beträgt.

Für wen gilt die Lohnsteuerklasse 3?

Die Lohnsteuerklasse III kann nur von verheirateten Paaren gewählt werden. Daher kann keine Alleinerziehendenentlastung beantragt werden, wohl aber ein Kinderfreibetrag von 8.388 Euro je Kind für das Jahr 2022.

Die Lohnsteuerklasse III kann nur von verheirateten Arbeitnehmer:innen mit einem monatlichen Mindesteinkommens von 450 Euro gewählt werden. Wenn ein Ehepaar dauerthaft getrennt lebt, muss wieder die Lohnsteuerklassen I beziehungsweise Lohnsteuerklasse II gewählt werden. Stirbt ein Ehepartner, so kann der verwitwete Arbeitnehmer die Lohnsteuerklasse III bis zum Ende des auf den Tod des Ehegatten folgenden Kalenderjahres beibehalten, wenn vorher genannte Voraussetzung zugetroffen sind.

 

 


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