Steuerpflichtiger Anteil der Rente

Seit 2005 müssen Renten u. a. aus der gesetzlichen Rentenversicherung versteuert werden. Diese sogenannte nachgelagerte Besteuerung steigt mit dem Jahr des Renteneintritts. Alle Renten mit Beginn 2005 werden zu einem Anteil von 50 Prozent besteuert. Dieser steuerliche Anteil steigt bis 2040 schrittweise auf dann 100 Prozent.

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