Ehegattensplitting - Steuertarif für Paare

steuern.de Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
14. April 2021
Lesedauer:
4 Minuten

Die Wahl der richtigen Steuerklasse kann für Ehepaare schnell in einer großen Rechnerei enden – denn schließlich will man so wenig Steuern bezahlen müssen, wie es nur geht! Neben der richtigen Steuerklassenkombination, haben verheiratete Paare auch die Möglichkeit, das Ehegattensplitting zu wählen.

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Wie funktioniert das Ehegattensplittung?

Das Ehegattensplitting können Sie bei den Steuerklassenkombinationen III und V oder IV und IV anwenden. Durch das Splittingverfahren ist Ihr monatliches Nettoeinkommen als Paar am höchsten.

Bei verheirateten Paaren wird die Steuerschuld bei gemeinsamer Veranlagung nach dem Splittingverfahren errechnet. Dabei werden die von beiden Ehepartnern erzielten Einkünfte zusammengerechnet und dann durch zwei geteilt. Dadurch versteuert jeder Partner die Hälfte der Gesamtsumme. Die zu entrichtende Einkommensteuer wird schließlich durch die Anwendung der Splittingtabelle ermittelt. Durch die Anwendung des Ehegattensplittings haben verheiratete Einkommensteuerpflichtige den Vorteil, dass der anzuwendende Progressionssatz erheblich geringer ist als im Falle der Einzelveranlagung.

Das Ehegattensplitting bietet aber nur dann steuerliche Vorteile, wenn es nur einen Verdiener gibt oder die Einkommen der beiden Partner unterschiedlich hoch sind. Paare mit etwa gleich hohem Einkommen profitieren nicht vom Splitting. Um den finanziellen Vorteil aus dem Ehegattensplitting zu nutzen, muss das Ehepaar die Steuerklassenkombination III und V wählen. 

Ehegattensplitting: Gemeinsame Veranlagung

Beim Ehegattensplitting wird Ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen durch zwei geteilt – der Betrag wird also gesplittet. Anschließend werden die Steuern nach dem Einkommensteuertarif berechnet und der Betrag wird wieder verdoppelt.

Wenn also ein Ehepaar zusammen ein Einkommen von 50.000 EUR hat, wird für die Hälfte der Steuern berechnet. Dann werden sie verdoppelt und heraus kommt die Steuer, die das Ehepaar bezahlen muss. Wenn die Ehegatten nicht verheiratet wären, würde jedes Einkommen für sich besteuert werden – die Summe wäre also um einiges größer. Generell gilt in Deutschland: Wer viel verdient, muss viel Steuern bezahlen. Durch das Splittingverfahren wird dies optimiert.

Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass die Einkommenssteuer für beide Ehegatten zu gleichen Teilen berechnet wird. Damit tragen weder Sie noch Ihr Ehepartner die Steuerlast alleine! Die Ehepartner bekommen pro Monat dieselben Steuern berechnet.

 Die Wahl des Ehegattensplitting ist in jedem Fall günstiger, als die Wahl der Einzelveranlagung. Vor allem die Tatsache, dass die Freibeträge besser ausgeschöpft werden, bewirkt den Vorteil.

Beim Ehegattensplitting wird der Steuersatz angewendet, der halb so hoch ist, wie der Steuersatz eines Unverheirateten. 

Ehegattensplitting: Voraussetzungen

Um das Ehegattensplittingverfahren wählen zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:

  •  Beide Ehegatten müssen unbeschränkt einkommenspflichtig sein.
  •  Sie als Ehepaar dürfen nicht dauerhaft getrennt leben.

Als das Ehegattensplitting eingeführt wurde, wurden nur Ehepaare im traditionellen Sinne berücksichtigt. Seit 2014 können aber auch Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, dieses Verfahren wählen. Dazu gehören auch gleichgeschlechtliche Ehen.

Wichtig ist: Durch das Ehegattensplitting mindern Sie Ihre jährliche Steuerlast nicht. Sie können aber bewirken, dass Ihr monatliches Einkommen höher ist. So müssen Sie nicht waren, bis Ihre Steuererklärung  geprüft ist und haben pro Monat mehr Geld zur Verfügung!

Ehegattensplitting: Höhe des Splittingeffekts

Wie viel Steuern Sie als Ehepaar sparen, hängt von mehreren Faktoren ab. Beispielsweise spielt die Höhe des zu versteuernden Einkommens eine Rolle. Bedeutend ist auch, wie das Einkommen zwischen den Ehegatten verteilt ist. Natürlich wirkt sich auch der Steuertarif auf den Splittingeffekt aus.

Der höchste Splittingeffekt beim Ehegattensplitting wird erzielt, wenn ein Ehepartner keine oder nur sehr geringe Einkünfte erzielt – das heißt: Je größer der Einkommensunterschied, desto  höher der Effekt. Wenn also ein Ehegatte Alleinverdiener ist und der andere zu Hause bleibt, fällt der größte Vorteil an. Falls ein Ehegatte einen Verlust verbuchen kann, steigt die Wirkung noch mehr: Die Gewinne oder Verluste werden unter dem Ehepaar verrechnet. 

Ehegattensplitting: Rechenbeispiel

Um den Steuervorteil nochmal zu verdeutlichen, folgt ein Beispiel:

Beispiel 1:Lisa und Frank sind nicht verheiratet, beide aber berufstätig. Lisa hat ein monatliches Jahreseinkommen von 30.000 EUR, Frank verdient 50.000 EUR. Da die beiden nicht in einer Ehe leben, wird ihr Einkommen getrennt versteuert. Lisa muss 4.116 EUR Steuern zahlen, Frank 10.074 EUR. Zusammen also 14.190 EUR.

Beispiel 2:Anna und Peter haben vor kurzem geheiratet. Anna verdient wie Lisa 30.000 EUR, Peter hat das gleiche Einkommen wie Frank, 50.000 EUR. Die Steuern werden mit Hilfe des Ehegattensplittings berechnet. Zusammen haben die beiden ein Einkommen von 80.000 EUR. Die Summe wird halbiert, sodass aus 40.000 EUR die Einkommenssteuer berechnet werden. Diese beträgt bei der Steuerklassenkombination III und V 12.852 €.

Anna und Peter sparen also danke des Ehegattensplittings im Vergleich zu Lisa und Frank 1.338 EUR. Zögern Sie also nicht, das Ehegattensplitting beim Finanzamt zu beantragen!


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